Bürger für Moral, Anstand und öffentliche Sicherheit

 

Bürger für Moral, Anstand und öffentliche Sicherheit (BMAS)
1. Bekämpfung der Kriminalität
2. Stärkung von Moral und Anstand
3. Erziehung zur Disziplin
Zuschriften:
Eine Website der
Initiative BMAS von
Kathrin Klein und Rob Miller

Letzte Änderung:
8. August 2004

 

BMAS

Die Initiative Bürger für Moral, Anstand und öffentliche Sicherheit (BMAS) ist ein loser Zusammenschluss von Menschen mit unterschiedlichem Bildungsstand, die unabhängig von ihrer politischen Überzeugung der Auffassung sind,

1. dass die Kriminalität mit der ganzen Schärfe der möglichen Aufklärungs- und Sanktionsmöglichkeiten bekämpft werden muss,

2. dass Moral und Anstand wieder mehr in den Mittelpunkt gesellschaftlichen Lebens gerückt wird und

3. dass Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zu disziplinierten Mitgliedern der Gesellschaft erzogen werden.

1. Bekämpfung der Kriminalität

Es ist das Recht des Bürgers, in Sicherheit zu leben und es ist die Pflicht des Staates, diese Sicherheit zu gewährleisten. Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum werden nicht durch den Staat geschützt, sondern von Kriminellen ständig verletzt. Im Jahr 2001 wurden für die Bundesrepublik Deutschland in der Polizeilichen Kriminalstatistik 6.363.865 Fälle erfasst. Das sind 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Bezogen auf die Gesamtkriminalität handelte es sich bei jeder sechsten polizeilichen Erfassung um einen Auto- oder einen Ladendiebstahl. 1.693.746 Fälle, also mehr als ein Viertel (26,6 Prozent) der Gesamtzahl, wurden 2001 der Straßenkriminalität zugeordnet. Diese Zahl hat gegenüber 2000 um 2,2 Prozent zugenommen. Die Anteile von Betrug, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Rauschgiftdelikten sind ebenfalls gestiegen. Die Aufklärungsquote im Jahr 2001 lag dagegen lediglich bei 53,1 Prozent (das entspricht 3.379.618 Fällen).
Die Bundesbürger können nur dann Vertrauen in unsere demokratische und rechtsstaatliche Ordnung haben, wenn sie ohne Angst um sich, ihre Familie und ihr Eigentum leben können.
Polizei und Gerichte müssen angesichts steigender Kriminalität und vermehrter Aktivitäten von
Terroristen und Extremisten finanziell und personell besser ausgestattet werden.

Die Gemeinschaft Bürger für Moral, Anstand und öffentliche Sicherheit fordert daher:

  • Der Schutz der Menschen muss Vorrang vor der Freiheit von Straftätern sowie von Menschen mit unsittlichem, unmoralischem oder asozialem Lebenswandel haben,

  • Einführung der körperlichen Züchtigung (Prügelstrafe) für Ersttäter bei Straftaten, für die bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug vorgesehen sind anstelle von Gefängnis- oder Geldstrafen,
    und für alle anderen Straftäter zusätzlich zu Gefängnis- oder Geldstrafen, 

  • Einführung der öffentlichen Ausstellung (Prangerstrafe) für Kleinkriminelle,

  • Vollzugsverschärfungen in allen Gefängnissen und Anstalten und keine Vollzugslockerungen, verbunden mit schärferen Hausstrafen einschließlich körperlicher Züchtigungen,

  • Einführung der Regelung "Three strikes and you are out" ("dreimal daneben, und du bist raus"), wonach ein Gesetzesbrecher zu mindestens 25 Jahren Haft bis lebenslänglich verurteilt werden muss, wenn er zum dritten Mal wegen eines Verbrechens schuldig geworden ist (eine in einigen U.S.-amerikanischen Staaten eingeführte Praxis),

  • lebenslange Freiheitsstrafe muss tatsächlich lebenslang sein,

  • DNA-Analyse bei allen zu Haftstrafen verurteilten Menschen,

  • Herabsetzung der Strafmündigkeit von (derzeit) 14 auf 10 Jahre,

  • Keine Drogenliberalisierung - jeder Besitz und jede Einnahme von Drogen muss strafbar sein,

  • Entlastung der Justiz durch Beschleunigung gerichtlicher Verfahren, Erschwerung der Berufung und der Revision zur Verfahrensverschleppung sowie Einführung von Schnellgerichten zur zeitnahen Verhandlungen gegen Kleinkriminelle,

  • lebenslange Einsperrung insbesondere bei Kinder- und Sexualmord,

  • Ausweitung der Möglichkeit der Sicherungsverwahrung bei gemeingefährlichen Altfällen.

2. Stärkung von Moral und Anstand

Moral und Anstand ist verstärkt in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens zu rücken.

Wenn die jetzige Unmoral anhält - und vieles spricht dafür - fällt es den aufgeklärten, arbeitsamen und moralischen Bürgern zu, aus eigennützigen als auch aus menschlichen Motiven heraus dafür zu sorgen, dass die moralisch Schwachen dazu erzogen werden, sich deren Lebensweise anzupassen, und von diesen Schwachen einen hohen Standard an Moralität und rechtschaffenden Fleiß einzufordern.
Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass Menschen mit unsittlichem, unmoralischem oder asozialem Lebenswandel wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder gegen Moral und Anstand durch zweckentsprechende Zwangsmaßnahmen unterzogen werden können.

Es müssen also für Menschen, die aufgrund ihres abartigen oder asozialen Verhaltens den Weg zur Gemeinschaft nicht finden wollen und der Gesellschaft daher zur Last fallen, Zwangsmaßnahmen ergriffen werden.

Im Vordergrund steht dabei auch der Schutz der Allgemeinheit vor abnormalen und asozialen Menschen, wobei die von der Initiative BMAS vorgeschlagenen Maßnahmen auch im eigenen Interesse der deviaten Individuen erfolgen, da sie darauf abzielen, diesen Menschen die Werte beizubringen die es ihnen ermöglichen, als brauchbare Mitglieder in der Gesellschaft teilzunehmen.

Die Gemeinschaft Bürger für Moral, Anstand und öffentliche Sicherheit fordert daher folgende Zwangsmaßnahmen gegenüber Menschen mit unsittlichem, unmoralischem oder asozialem Lebenswandel:

  • Einführung von Haft-, Prügel- und Prangerstrafen zur Sanktionierung von unsittlichem, unmoralischem oder asozialem Verhalten,

  • Schaffung von Besserungs- bzw. Korrektionsanstalten sowie Arbeitserziehungsanstalten als Maßnahme der Verbeugung zur Besserung des deviaten Individuum und / oder der Sicherung der Gemeinschaft,

  • Entmündigung des Debilen unter gleichzeitiger Unterstellung unter einen Vormund.

3. Erziehung zur Disziplin

Die Gemeinschaft Bürger für Moral, Anstand und öffentliche Sicherheit ist jedoch auch der Auffassung, dass bereits in der Kinder- und Jugenderziehung der Nährboden für asoziales und kriminelles Verhalten gelegt wird.

Eltern, Lehrer, Lehrherren und andere Erzieher müssen durch gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet werden, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zu disziplinierten Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen und dabei Disziplin, Gehorsam, Demut und Keuschheit als eine demokratische Tugend erkennen. Dazu müssen ihnen jedoch auch die Mittel zugestanden werden, die es ihnen ermöglicht, diese Ziele zu vermitteln. Dazu gehört die Anerkennung der Autorität durch den Zögling ebenso wie das eigene Vorbild der Erzieher, die mit einem hohen moralischem Anspruch ihre Erziehungsarbeit zu verrichten haben.

Zur Stärkung dieser Erziehungsarbeit fordert die Gemeinschaft Bürger für Moral, Anstand und öffentliche Sicherheit:

  • Anhebung der Volljährigkeit vom derzeit 18. Lebensjahr auf das 21. Lebensjahr mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung, wenn dies aus erzieherischen Gründen notwendig ist,

  • erleichterte Einweisung in eine Erziehungsanstalt, wenn die Erziehungsberechtigten nicht in der Lage sind, ihre Erziehungsarbeit zu leisten (Verwahrlosung usw.) oder wenn ein Minderjähriger durch gemeinschaftswidriges Verhalten zeigt, dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will,

  • Einführung der körperlichen Züchtigung für alle Personen, die in der Erziehungsarbeit tätig sind, also neben den Erziehungsberechtigten (Eltern) auch für Lehrer, Ausbilder, Anstaltspersonal usw.,

  • Errichtung von Korrektionsanstalten insbesondere durch kirchliche Träger, in denen die Erziehungsberechtigten ihre Zöglinge für eine gewisse Zeit erziehen und disziplinieren lassen können,

  • gesetzliche Ausgangssperre für Minderjährige ab 20 Uhr (danach nur in Begleitung von Erwachsenen).