Bürger für
Moral, Anstand und öffentliche Sicherheit (BMAS)
1. Bekämpfung der
Kriminalität
2.
Stärkung von Moral und Anstand
3.
Erziehung zur Disziplin
Zuschriften:
Eine Website der
Initiative BMAS
von
Kathrin
Klein und Rob
Miller
Letzte Änderung:
8. August 2004
|
BMAS
Die Initiative Bürger
für Moral, Anstand und öffentliche Sicherheit (BMAS) ist ein loser
Zusammenschluss von Menschen mit unterschiedlichem Bildungsstand, die
unabhängig von ihrer politischen Überzeugung der Auffassung sind,
1. dass die Kriminalität mit der
ganzen Schärfe der möglichen Aufklärungs- und
Sanktionsmöglichkeiten bekämpft werden muss, 2.
dass Moral und
Anstand wieder mehr in den Mittelpunkt gesellschaftlichen Lebens
gerückt wird und 3. dass
Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zu disziplinierten Mitgliedern der Gesellschaft
erzogen werden. 1.
Bekämpfung der Kriminalität Es ist das Recht des Bürgers, in Sicherheit zu leben und es ist die
Pflicht des Staates, diese Sicherheit zu gewährleisten. Menschenwürde,
Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum werden nicht durch den Staat
geschützt, sondern von Kriminellen ständig verletzt. Im Jahr 2001
wurden für die Bundesrepublik Deutschland in der Polizeilichen
Kriminalstatistik 6.363.865 Fälle erfasst. Das sind 1,6 Prozent mehr
als im Vorjahr. Bezogen auf die Gesamtkriminalität handelte es sich bei
jeder sechsten polizeilichen Erfassung um einen Auto- oder einen Ladendiebstahl. 1.693.746 Fälle, also mehr
als ein Viertel (26,6 Prozent) der Gesamtzahl, wurden 2001 der
Straßenkriminalität
zugeordnet. Diese Zahl hat gegenüber 2000 um 2,2 Prozent zugenommen.
Die Anteile von Betrug, Sachbeschädigung, Körperverletzung und
Rauschgiftdelikten sind ebenfalls gestiegen. Die Aufklärungsquote im
Jahr 2001 lag dagegen lediglich bei 53,1 Prozent (das entspricht
3.379.618 Fällen).
Die Bundesbürger können nur dann Vertrauen in unsere demokratische und
rechtsstaatliche Ordnung haben, wenn sie ohne Angst um sich, ihre
Familie und ihr Eigentum leben können.
Polizei und Gerichte müssen angesichts steigender Kriminalität und
vermehrter Aktivitäten von
Terroristen und Extremisten finanziell und personell besser ausgestattet
werden.
Die Gemeinschaft Bürger für Moral, Anstand und
öffentliche Sicherheit fordert daher:
-
Der Schutz der Menschen muss Vorrang vor der Freiheit von Straftätern sowie
von Menschen mit
unsittlichem, unmoralischem oder asozialem Lebenswandel haben,
-
Einführung der körperlichen
Züchtigung (Prügelstrafe) für Ersttäter bei Straftaten, für
die bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug vorgesehen sind anstelle von
Gefängnis- oder Geldstrafen,
und für alle anderen Straftäter zusätzlich zu Gefängnis- oder
Geldstrafen,
-
Einführung der öffentlichen
Ausstellung (Prangerstrafe) für
Kleinkriminelle,
-
Vollzugsverschärfungen in
allen Gefängnissen und Anstalten und keine Vollzugslockerungen,
verbunden mit schärferen Hausstrafen einschließlich körperlicher
Züchtigungen,
-
Einführung der Regelung "Three strikes and you are out"
("dreimal daneben, und du
bist raus"), wonach ein Gesetzesbrecher zu mindestens 25 Jahren Haft
bis lebenslänglich verurteilt werden muss, wenn er zum dritten Mal
wegen eines Verbrechens schuldig geworden ist (eine in einigen
U.S.-amerikanischen Staaten eingeführte Praxis),
-
lebenslange Freiheitsstrafe
muss tatsächlich lebenslang sein,
-
DNA-Analyse bei allen zu
Haftstrafen verurteilten Menschen,
-
Herabsetzung der Strafmündigkeit
von (derzeit) 14 auf 10 Jahre,
-
Keine Drogenliberalisierung -
jeder Besitz und jede Einnahme von Drogen muss strafbar sein,
-
Entlastung der Justiz durch
Beschleunigung gerichtlicher Verfahren, Erschwerung der Berufung und
der Revision zur Verfahrensverschleppung sowie Einführung von
Schnellgerichten zur zeitnahen Verhandlungen gegen Kleinkriminelle,
-
lebenslange Einsperrung
insbesondere bei Kinder- und Sexualmord,
-
Ausweitung der Möglichkeit der
Sicherungsverwahrung bei gemeingefährlichen Altfällen.
2.
Stärkung von Moral und Anstand
Moral und Anstand ist verstärkt in den
Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens zu rücken.
Wenn die jetzige Unmoral anhält - und vieles spricht dafür - fällt es
den aufgeklärten, arbeitsamen und moralischen Bürgern zu, aus
eigennützigen als auch aus menschlichen Motiven heraus dafür zu
sorgen, dass die moralisch Schwachen dazu erzogen werden, sich deren
Lebensweise anzupassen, und von diesen Schwachen einen hohen Standard an
Moralität und rechtschaffenden Fleiß einzufordern.
Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass Menschen mit
unsittlichem, unmoralischem oder asozialem Lebenswandel wegen
Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder gegen Moral und Anstand
durch zweckentsprechende Zwangsmaßnahmen unterzogen werden
können.
Es müssen also für Menschen, die
aufgrund ihres abartigen oder asozialen Verhaltens den Weg zur
Gemeinschaft nicht finden wollen und der Gesellschaft daher zur Last
fallen, Zwangsmaßnahmen ergriffen werden.
Im Vordergrund steht dabei auch der
Schutz der Allgemeinheit vor abnormalen und asozialen Menschen, wobei
die von der Initiative BMAS
vorgeschlagenen Maßnahmen auch im eigenen Interesse der deviaten
Individuen erfolgen, da sie darauf abzielen, diesen Menschen die Werte
beizubringen die es ihnen ermöglichen, als brauchbare Mitglieder in der
Gesellschaft teilzunehmen.
Die Gemeinschaft Bürger für Moral, Anstand und
öffentliche Sicherheit fordert daher folgende Zwangsmaßnahmen
gegenüber Menschen mit
unsittlichem, unmoralischem oder asozialem Lebenswandel:
-
Einführung von Haft-, Prügel-
und Prangerstrafen zur Sanktionierung von
unsittlichem, unmoralischem oder asozialem Verhalten,
-
Schaffung von Besserungs-
bzw. Korrektionsanstalten sowie Arbeitserziehungsanstalten als
Maßnahme der Verbeugung zur Besserung des deviaten Individuum und /
oder der Sicherung der Gemeinschaft,
-
Entmündigung des Debilen
unter gleichzeitiger Unterstellung unter einen Vormund.
3.
Erziehung zur Disziplin
Die Gemeinschaft Bürger
für Moral, Anstand und öffentliche Sicherheit ist jedoch auch
der Auffassung, dass bereits in der Kinder- und Jugenderziehung der
Nährboden für asoziales und kriminelles Verhalten gelegt wird.
Eltern, Lehrer, Lehrherren und andere Erzieher müssen durch gesetzliche
Vorgaben dazu verpflichtet werden, Kinder, Jugendliche und
Heranwachsende zu disziplinierten Mitgliedern der Gesellschaft zu
erziehen und dabei Disziplin, Gehorsam,
Demut und Keuschheit als
eine demokratische Tugend erkennen. Dazu müssen ihnen jedoch auch die
Mittel zugestanden werden, die es ihnen ermöglicht, diese Ziele zu
vermitteln. Dazu gehört die Anerkennung der Autorität durch den
Zögling ebenso wie das eigene Vorbild der Erzieher, die mit einem hohen
moralischem Anspruch ihre Erziehungsarbeit zu verrichten haben.
Zur Stärkung dieser Erziehungsarbeit
fordert die Gemeinschaft Bürger für Moral, Anstand und
öffentliche Sicherheit:
-
Anhebung der Volljährigkeit
vom derzeit 18. Lebensjahr auf das 21. Lebensjahr mit der
Möglichkeit einer weiteren Verlängerung, wenn dies aus
erzieherischen Gründen notwendig ist,
-
erleichterte Einweisung in eine
Erziehungsanstalt, wenn die Erziehungsberechtigten nicht in der
Lage sind, ihre Erziehungsarbeit zu leisten (Verwahrlosung usw.)
oder wenn ein Minderjähriger durch gemeinschaftswidriges Verhalten
zeigt,
dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will,
-
Einführung der körperlichen
Züchtigung für alle Personen, die in der Erziehungsarbeit
tätig sind, also neben den Erziehungsberechtigten (Eltern) auch
für Lehrer, Ausbilder, Anstaltspersonal usw.,
-
Errichtung von
Korrektionsanstalten insbesondere durch kirchliche Träger, in
denen die Erziehungsberechtigten ihre Zöglinge für eine gewisse
Zeit erziehen und disziplinieren lassen können,
-
gesetzliche Ausgangssperre
für Minderjährige ab 20 Uhr (danach nur in Begleitung von
Erwachsenen).
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