Geschichtliche Entwicklung
"Schlag deine Frau jeden Tag. Wenn Du nicht
weißt warum - sie weiß es" (Internationale
Volksweisheit - aus: DER SPIEGEL Nr. 4/1976).
Im Altertum, in der Zeit, als die Ehefrau gekauft wurde und -
abgesehen von ihren aus der ehelichen Gemeinschaft sich
ergebenden Verpflichtungen - nichts anderes war als die Haussklavin, war das Recht des Mannes, seine Ehefrau zu
züchtigen, selbstverständlich. Er durfte seine Frau züchtigen,
verkaufen, die Ehebrecherin straflos töten (vgl. Scherr,
"Geschichte der Deutschen Frauenwelt", Bd. I, 1873).
Da "war es nichts außergewöhnliches, daß eine Frau von
ihrem Mann eine Tracht Prügel bezog. Das war eine schmerzhafte
Belehrung, die dem Eheweib erteilt wurde" (Weber,
"Rohrstock in Schule und Heim", 1977).
|

|
Durch das ganze Mittelalter hindurch hatte der Mann weiterhin
das Züchtigungsrecht über die Frau. Er galt als ihr Richter,
der noch die äußersten Strafmittel anwenden (vgl. Bartsch,
"Die Rechtsstellung der Frau als Gattin und Mutter",
1903), der sie, wie noch die zeitgenössische Literatur
illustriert, schlagen, peitschen, mit Sporen traktieren durfte,
bis "das Blut aus hundert Wunden fließt" oder sie
"wie tot zusammenbricht" - wohin gegen sie ihn
fürchten, ehren und herzlich lieben sollte (ebenda; vgl. ebenso:
van der Ven, "Sozialgeschichte der Arbeit", Bd. II,
1972).
So will das Stadtrechtsbuch Rupprechts von Freising aus dem Jahre
1328 den Gattenmörder nur dann bestraft sehen, wenn er sein
Eheweib "unverdientermaßen" totgeschlagen hat (Eisenbeiß, "Die Stellung der Frau in Familie und Haus in
den altbayerischen Rehtsaufzeichnungen, 1935).
Oft mischte sich die weltliche Justiz auch gar nicht erst ein.
"Was ein Mann mit seiner Hausfrau zu handeln hat, dahin
gehört kein weltlich Gericht, nur geistliche Buße",
bestimmte ein Passauer Rechtsbuch des späten Mittelalters
(Weber, "Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung, 1907).
Und in Breslau mußte im 14. Jahrhundert ein wegen Grausamkeit
verklagter Gatte geloben, seine Ehehälfte "nur noch mit
Ruthen zu züchtigen und zu strafen, wie es ziemlich ist und
einem Biedermann zusteht nach Treu und Glauben" (ebenda).
"Bis zur Jahrhundertwende (Anm. des Autors: 1900)
war es
dem deutschen Mann" nach staatlichem Recht "erlaubt,
seine Frau körperlich zu züchtigen" (DER SPIEGEL Nr.
27/1987) Auch kirchenrechtlich war das Schlagen der Frau
sanktioniert. Denn nicht nur war es die communis opino der
Moraltheologen noch in der Neuzeit, daß es rechtlich bloß einen
"Gewalthaber" in der Familie gebe, nämlich der Vater,
sondern man hatte das Peitschen der Ehefrau auch kanonisch
verbrieft und hieß dieses Recht des Mannes in vollem Umfang für
gut (vgl. Bartsch, aaO; auch Grupp, "Kulturgeschichte des
Mittelalters", Bd. IV, 1907-1925). Zwang doch noch das
Corpus Juris Canonici, das bis 1918 gültige Gesetzbuch der Catholica, die Frau, ihrem Gatten überallhin zu folgen, er
durfte ihr Gelübde für unwirksam erklären, konnte sie
schlagen, einsperren, binden und fasten lassen (vgl. Bartsch, aaO).
Doch auch nach Aufhebung des Züchtigungsrechts zum 1. Januar
1900 genoss es insofern stillschweigende Sanktion, "als die
körperliche Züchtigung - sobald sie etwa nicht in eine Leben
und Gesundheit beeinträchtigende Misshandlung ausartet -
durchaus kein Scheidungsgrund ist" (Dr. Wrede, "Die
Körperstrafen", o.Jg.).
Natürlich wurde die Frau nicht nur mit der Hand geschlagen;
der Ehemann vollzog die körperliche Züchtigung oftmals mit
dafür vorgesehenen Instrumente: "Im Allgemeinen sind es
wohl der Stock, die Rute, die Gerte, hier und da die
Peitsche" (ebenda).
Insbesondere auf dem Land, wo die Ehefrau die Rolle der Magd
innehatte, waren häusliche Züchtigungen auch nach Aufhebung des
männlichen Züchtigungsrechtes gang und gäbe: "So theilte
mir ein Lehrer mit, dass in einem Gehöft die Frau im Hofe von
ihrem Ehemann auf das entblösste Gesäss mit einer Gerte
Schläge erhielt, während die Mägdte umherstanden. Dieser
Vorgang wiederholte sich fast jede Woche. Die Frau schrie und
heulte wohl jämmerlich, aber nach erhaltener Züchtigung ging
sie ihrer Arbeit nach, als ob nichts geschehen wäre"
(ebenda).
Aber auch die städtischen Eheweiber wurden von ihren Gatten
oftmals heftig verprügelt: "In einer anderen deutschen
Stadt gab es mehrere Männer, welche ein Vergnügen dabei fanden,
ihre Weiber blutig zu peitschen oder dieselben in Kellern und
dunklen Gemächern tagelang gefangenzuhalten. - In einer anderen
Stadt wurden mehrere hübsche Frauen mit Stricken an Tische
gebunden und mit Ruten, Stricken oder Ochsenziemern geschlagen.
An öffentlichen Orten erschienen die Eheleute dann wieder ganz
zärtlich und vertraut, denn bei dem geringsten Zeichen von Klage
wurde die Züchtigung verdoppelt" (Corvin, Geißler, o.O.
und o.D.).
Das - rechtlich aufgehobene - Züchtigungsrecht "hat sich
vererbt auf unsere Tage, es geniesst allenhalben stillschweigende
Anerkennung und wird von den Männern eben so selbstverständlich
ausgeübt, wie von den Frauen erduldet" (Dr. Wrede, aaO).
In der zeit des Faschismus wurde die Frau dem Ehemanne wieder
dienstbar gemacht: "Im Bestreben nach Wiederanschluß an die
Kirche, aus altem respekt vor der Familie und in befolgung einer
langen Tradition weiblichen Sklaventums" (S. de Beauvoir,
"Das andere Geschlecht - Sitte und Sexus der Frau",
1968).
Die aktuelle Lage: Schläge in der Ehe
"'Gib mir Weib, die kleine Wahrheit'! sagte
ich. Und also sprach das alte Weiblein: 'Du gehst zu Frauen?
Vergiß die Peitsche nicht!' Also sprach Zarathrustra."
(Friedrich Nietzsche, "Also sprach Zarathrustra").
Trotz nunmehr jahrzehntelangem Verbot: "Bis heute wirkt
fort, daß im vorigen Jahrhundert, vor Einführung des
Bürgerlichen Gesetzbuches, (Anm.: am 1.1.1900) jeder Ehemann das
Recht hatte, seine Frau zu züchtigen. So werden etwa vier Millionen Frauen
grob geschätzt, jedes
Jahr von ihren Ehemännern oder Freunden geschlagen..." (DER SPIEGEL Nr.
8/1986).
Daß die "eheliche Prügelzucht ja noch nicht völlig
ausgestorben" (Pauly, "Der flagellantische
Komplex", 1986) ist, damit also praktiziert wird, ist
insbesondere durch die Religion, oder besser die kirchliche
Lehre", die "dem Manne eine Gewalt über die Frau"
(Hunold, "...vergiß die Peitsche nicht", 1979), gibt,
bedingt. "'Aus der Rippe Adams', 'Erbsünde', 'Versucherin',
'keine Seele' - derartige Auffassungen finden noch heute
(geheime) Vertreter in der konservativen vatikanischen Hierarchie
in Rom, und nicht nur dort" (ebenda). So billigt selbst
heute noch ein römischer Moralist dem Manne das Recht zu, seine
Frau "als äußerstes Erziehungsmittel" zu züchtigen
(Häring, "Das Gesetz", Bd. III, 1961). Dagegen soll
bei Klagen "besonders der Frau" der Beichtvater nicht
leicht darauf "hereinfallen", sondern "besonders
die Frau mahnen", "sie solle zuerst einmal alles tun,
um es dem Mann zu Hause schön und angenehm zu machen"
(ebenda). Und für geistliche Eheberater sind gezüchtigte Frauen
nichts besonderes: "Daß Männer ihre Frauen prügeln, ist
doch weder neu noch sensationell" (DER SPIEGEL Nr. 27/1978).
Derartige Grundeinstellungen helfen, daß "gerade für
strenggläubige Frauen" (Hunold, aaO) auch noch so schwere
Züchtigungen Bestandteil einer guten christlichen Ehe sind.
Aber auch die 'weltliche' Gesellschaftsordnung gibt "dem
Manne eine Gewalt über die Frau" (ebenda). So akzeptieren
viele Frauen "bis heute den Anspruch des Mannes, zu
bestimmen, wo es in der Ehe langgeht" (DER SPIEGEL Nr.
27/1978). "Etliche Frauen, durch konservative Erziehung
geprägt", nehmen Schläge in der Ehe "sogar als
unabänderlich hin" (DER SPIEGEL Nr. 8/1986), befürworten
gar Hiebe: Nach einer Untersuchung wünschen 12 Prozent der
österreichischen Frauen "selbst hart angefaßt zu
werden" (Pernhaupt/Czermak, "Die gesunde
Ohrfeige", 1980). Und nach einer Untersuchung über Schläge
in der Ehe aus dem Jahre 1970 "fanden fast 30 Prozent aller
Befragten Prügel nicht so schlimm" (DER SPIEGEL Nr.
8/1986).
Und so sind auch viele Männer der festen Überzeugung,
"daß auch die junge Ehefrau noch erzogen werden müsse und
wie in alten Zeiten für alle Fehler mit dem Stock gestraft
werden sollte" (Weber, aaO).
Daß Hiebe in der Ehe weiterhin gesellschaftliches
Allgemeingut ist, beweist das Verhalten öffentlicher
Einrichtungen:
- Ärzte und Krankenhäuser behandeln zwar Frauen nach
überharten Schlägen, nehmen aber die Prügel ansonsten
nicht zur Kennnis;
- Polizisten und Sozialarbeiter nehmen Partei für die
Männer und gegen die gezüchtigten Frauen;
- Psychotherapeuten und Beratungsstellen befürworten die
These vom "männlichen" Sadismus und
"weiblichen" Masochismus (die Frau "will
die starke Hand des männlichen Partners, auch die
körperliche Züchtigung spüren" - Dr. Lemmhut,
"Schulbeispiele der körperlichen Züchtigung",
Bd. I, 1986);
- Rechtsanwälte raten geschlagenen Frauen von rechtlichen
Schritten ab (vgl. hierzu: DER SPIEGEL Nr. 46/1976).
Die Gesellschaft schützt den Mann: "Immer wieder
berichten uns Frauen, daß Ärzte, Juristen und Berater ihnen zur
Anpassung, zur Kooperation, zur Fügsamkeit raten" (Benard/Schlaffer: "Die ganz gewöhnliche Gewalt in der
Ehe", 1978). Durch diese Voraussetzungen akzeptiert die
Gesellschaft Schläge in der Ehe, und Männer können ihre
Einstellung damit begründen, daß "das Weib dem Manne
untertan sei, und aus diesem Grunde seien Schläge keinesfalls
erniedrigend" (Weber, aaO).
Neben den Frauen, die Schläge in der Ehe entweder aus
religiöser oder konservativer Überzeugung als unabänderlich
hinnehmen, gibt es noch eine dritte Gruppe von Frauen, die
körperliche Züchtigungen mehr oder weniger freiwillig erdulden:
die Ehezucht wird dabei "nur unter wirtschaftlichen Druck
ertragen" (Pauly, "Algolagnie", o.J.) oder weil
"das Alleinsein ... für manche viel schwerer
ertragbar" ist "als noch so viele Schläge" (Pernhaupt/Czermack,
aaO). "Finanzielle Fesseln" und
"Existenzangst" zum einen (DER SPIEGEL Nr. 27/1978) und
Angst vor dem Alleinsein, verbunden damit, daß Frauen "zu
ängstlich und unselbständig und sozial benachteiligt wird" (Pernhaupt/Czermach,
aaO) sind Gründe, daß sie Schläge
ertragen, sich nicht zur Wehr setzen.
Frauen sind jedoch auch bereit, sich von ihrem Mann züchtigen zu
lassen, um schlimmere Folgen - wie z.B. eine von ihr verursachte
Scheidung wegen Untreue - abzuwenden. Und eine Krankenschwester
aus dem Wedding meint über Frauen, die sich schlagen lassen:
"Die brauchen das wohl - es gibt Menschen, die sich nicht
anders verständigen können" (DER SPIEGEL Nr. 46/1976).
Und auch die Vermutung, Prügel gäbe es "nur in den
unteren Schichten", kann ebenfalls widerlegt werden:
"Männer, die ihre Frauen schlagen, gibt es in allen
Schichten der Gesellschaft" (DER SPIEGEL Nr. 10/1982).
Der Keuschheitsgürtel
|
Zur ehelichen Zucht gehört auch die Verwendung gehört auch
die Verwendung des Keuschheitsgürtels. "Ein endloser, nicht
verstummender Mythos, der auch in wissenschaftlichen
Publikationen auftritt, mystifiziert dieses Gerät" (Robert
Held, "Inquisition", 1985).
"Dieser Gürtel besteht aus zwei Spangen aus leichtem
Metall, die sich kreuzen... Der eine der beiden Reifen schließt
sich um die Taillie, der andere hingegen wird zwischen den
Schenkeln hindurchgeführt. Er ist mit dem anderen Teil an seinen
Enden verbunden und wird durch ein Schloß versperrt, zu dem nur
der Gatte den Schlüssel hat" (Roland Villeneuve,
"Grausamkeit und Sexualität", 1968). "Für die
Alltagstauglichkeit gab es eine kleeblattförmige Anal- und eine
aufklappbare Vaginalöffnung - mit messerscharfen Zacken" (tz-München vom 24.10.1991).
|

|
Der Keuschheitsgürtel hatte den Zweck, "die körperliche
Treue der Ehefrau zu bewahren" (Günther Hunold, aaO).
"Der Ehemann kann sicher sein, daß seine Gattin ihre Ehre
nicht gefährdet... So glaube ich, daß es ein hervorragender
Dienst an der Gesellschaft sei, ihr diese Erfindung zu widmen,
die imstande ist, die guten Sitten zu beschützen" (Roland
Villenneuve, aaO).
Aber auch die Töchter besorgter Väter müssen den Gürtel
anlegen. So kann man "junge Mädchen von jenen verderblichen
Umtrieben abhalten, die sie mit Schande bedecken und Familien ins
Unglück stürzen" (ebenda).
Und so gehört selbst heute noch der Keuschheitsgürtel zum
selbstverständlichen Zuchtmittel untreuer Ehefrauen und
sexbegieriger Mädchen. "Der Keuschheitsgürtel ist auch in
unseren Tagen noch nicht ganz verschwunden" (ebenda).
Rob Miller
1985
Ergänzt 1991 ("Der Keuschheitsgürtel")
|