Klosterzucht Klosterzucht

KLOSTERZUCHT
Nackt ausgezogen, an einem Kreuze befestigt und ausgepeitscht
Ordensdisziplin in den Klöstern
 
Unter einem Orden wird eine Gemeinschaft verstanden, deren Mitglieder sich bestimmten Satzungen unterworfen haben. In der katholischen Kirche handelt es sich bei einem Orden im engeren Sinne um eine Klostergemeinschaft päpstlichen Rechts, deren Mitglieder sich durch feierliche Gelübde zum beständigen Leben innerhalb des Ordens und nach seiner Regel verpflichten. Den Ordensangehörigen sollen im Kloster die Befolgung der sog. "Evangelischen Räte" (Armut, Keuschheit, Gehorsam) ermöglicht werden. Dabei wurde die "Regula Benedicti" die verbindliche Norm klösterlichen Zusammenlebens im Westen (neben den Verpflichtung zur Stabilitas loci = Ortsgebundenheit; Betonung von körperlicher Arbeit, Gastfreundschaft und Armenpflege; Klosterschule; einjähriges Noviziat).

Eine weitere Regelung in den Klöstern war die "Ordensdisziplin". "Die Strafen, die Nonnen gegebenenfalls trafen, waren hart... Das 742 oder 743 von König Karlmann berufene Concilium Germanicum, das erste deutsche Nationalkonzil, bestimmte für eine unkeusche 'Magd Christi' Buße 'im Gefängnis bei Wasser und Brot', außerdem dreimaliges Stäupen und dann Kahlscheren" (Deschner, "Das Kreuz mit der Kirche"; 1973). Vom 5. bis 18. Jahrhundert war die Ordensdisziplin ein wesentlicher Bestandteil klösterlichen Lebens.

Unter einem Orden wird eine Gemeinschaft verstanden, deren Mitglieder sich bestimmten Satzungen unterworfen haben. In der katholischen Kirche handelt es sich bei einem Orden im engeren Sinne um eine Klostergemeinschaft päpstlichen Rechts, deren Mitglieder sich durch feierliche Gelübde zum beständigen Leben innerhalb des Ordens und nach seiner Regel verpflichten. Den Ordensangehörigen sollen im Kloster die Befolgung der sog. "Evangelischen Räte" (Armut, Keuschheit, Gehorsam) ermöglicht werden. Dabei wurde die "Regula Benedicti" die verbindliche Norm klösterlichen Zusammenlebens im Westen (neben den Verpflichtung zur Stabilitas loci = Ortsgebundenheit; Betonung von körperlicher Arbeit, Gastfreundschaft und Armenpflege; Klosterschule; einjähriges Noviziat).
Eine weitere Regelung in den Klöstern war die "Ordensdisziplin". "Die Strafen, die Nonnen gegebenenfalls trafen, waren hart... Das 742 oder 743 von König Karlmann berufene Concilium Germanicum, das erste deutsche Nationalkonzil, bestimmte für eine unkeusche 'Magd Christi' Buße 'im Gefängnis bei Wasser und Brot', außerdem dreimaliges Stäupen und dann Kahlscheren" (Deschner, "Das Kreuz mit der Kirche"; 1973). Vom 5. bis 18. Jahrhundert war die Ordensdisziplin ein wesentlicher Bestandteil klösterlichen Lebens.

Im folgenden werden die Bußdisziplinen einiger Orden vorgestellt. Der Verfasser stützt sich dabei insbesondere auf Dr. Wrede, "Die Körperstrafen" (ohne Jahrgang).

Bei dem Coelestiner-Orden war selbst die gewöhnliche Beichte "von sanften Disciplinen begleitet, auch bisweilen wurden ohne besondere Veranlassung Schläge erteilt, ... als Vorschuß auf künftige Sünden; die Geißelinstrumente waren teils Stricke, teil scharfe Ruthen."

Die Kartäuser, vom heiligen Bruno aus Köln gestiftet, waren durch ihre strengen Bußübungen und ihr monotones Klosterleben bekannt. Die Abschnitte der Statuten, welche die Disziplin behandelten, waren besonders sorgfältig ausgearbeitet. "Die Frauen in den Kartäuser-Klöstern wurden ... von den Mönchen gegeißelt". Schon für leichte Vergehen wurden sie gezüchtigt, wobei sie Schuhe, Strümpfe und Ordensgewand ablegen mußten, "mit Ruten in der Hand vor ihren Oberen erscheinen und sich demütig züchtigen lassen. Wegen schwerer Vergehen und Abfall wurde meist eine Poenitenz, bestehend aus vierzigtägigem Fasten und vierzigtägiger Geißelung vor versammelten Konvent verhängt".

Die Mitglieder des Feuillanten-Orden "waren gleichfalls streng in ihren Bußübungen; besonders die Novizen mußten harte Prüfungen durchmachen; die Nonnen unterstanden der Rute der Mönche".

Besondere Instrumente wurden im La Trappe Orden zur Bußdisziplin verwandt. "Das eine der trappistischen Marterinstrumente bestand aus einem etwa handbreiten Gürtel oder Cilicium von Eisendraht, der aus vielen mit einander verbundenen Ringen bestand, deren jeder mit zwei eisernen Spitzen versehen war. Man trug denselben auf dem blossen Leibe, so dass die Spitzen nach innen gekehrt waren. Dazu kam noch der breitere, von Pferdehaaren oder Wildschweinborsten verfertigte Gürtel, der sich dem Leibe eng anschloss. Die Schläge wurden mit einer Geißel erteilt, die aus einem Büschel von harten, knotigen Zwirnfäden bestand".

Der Prämonstratenser-Orden hatte recht ausführliche Statuten "über ihre Bußeinrichtungen festgesetzt, die als Durchschnittstypus eine eingehendere Darstellung verdienen". Die Vergehen waren in vier Klassen eingeteilt: "die geringe Sündenschuld; die mittlere, die schwere und die schwerere". Die Strafen zu der ersten Klasse, den geringen Sünden, waren: "Hersagen einiger Gebete u.s.w., bisweilen wird schon in dem eigenen Geständnis Strafe genug gefunden". Als Strafe der mittleren Sündenschuld wurden verhängt: "den Brüdern die Füsse küssen; mit kreuzweis ausgestreckten Armen etliche Vaterunser beten u.s.w.". "Wenn bei einer schweren Sünde der schuldige Bruder demütigen und reuigen Herzens und Gnade und Vergebung bittet, so wird er zu zwei Tagen Fasten bei Wasser und Brod und drei öffentlichen Geißelungen verurteilt; lässt er sich aber förmlich anklagen, so wird er zu dreitägigem Fasten und vier Geißelungen verdammt". Bei Fällen der schwereren Sündenschuld "wird auf Poenitenz erkannt von sechst bis zu dreissig Tagen". In den Statuten waren noch eine Reihe von Fällen angegeben, "in denen gleichfalls auf die Poenitenz und auch auf Gefängnis erkannt werden kann... Es soll in jedem Kloster zwei Gefängnisse geben; ein gelinderes, nicht ganz finsteres und ein härteres, engeres und finsteres".

Der Dominikaner-Orden hatte nicht so ausführliche Statuten, "die übliche Geißelung war auf den bis zum Gürtel entkleideten Körper; die Nonnen bekamen sie auf das Gesäß oder mußten sie sich auch selber geben. Die Cilicien, härene Gürtel und eiserner Armbänder waren sehr üblich. Nonnen, die man ohne Strümpfe, Stirnband und Gürtel schlafend im Bett traf, wurden scharf gezüchtigt, ebenso jene, die das Silentium brachen".

Die Barfüßer oder Unbeschuheten waren eine besondere Abteilung des Augustiner-Ordens. "Dreimal in der Woche wurden die Novizen gegeisselt; diese Übungen dauerten drei Jahre; dann traten die gewöhnlichen Freitags- und Kapitel-Disciplinen an die Stelle. In den Frauenklöstern dieser Observanz wurde besonders darauf Obacht gegeben, den Körper der Nonnen für den Seelenbräutigam Christus durch Bearbeitung der Haut rein und sauber zu machen; aber er sollte mehr gescheuert und geglättet als mißhandelt und verstümmelt werden".

Beim Karmeliter-Orden mußten die Angehörigen "in getrennten Einzelzellen leben, sich abwechseln bei Tag und bei Nacht mit Handarbeiten und Gebet zu beschäftigen und zu gewissen Stunden ein strenges Schweigen zu beobachten". Die sog. "Sünden" "zerfielen in fünf Klassen, die leichte, mittlere, schwere, schwerere und allerschwerste. Die Klassificierung und auch die Strafen sind im wesentlichen dieselben, wie die bei den Prämonstratensern ausführlich beschriebenen. Die Novizen, welche die Disciplin empfingen, mußten niederknien, Gürtel und Rock losmachen, das Skalpulir rückwärts über den Kopf werfen, und dann den Rücken entblößen. Sie wurden darauf abwechseln mit Ruten und Geißeln gezüchtigt. Hierauf mußten sie sich für die Strafe bedanken und den Saum des Skalpulirs des Züchtigenden küssen".
Die Karmeliterinnen waren in ihren Disziplinen noch weitaus strenger. "Die reguläre Disciplin unterschied leichte, mittlere und schwere Sündenschuld. Zu der ersteren gehörte, wenn eine Nonne ohne Erlaubnis in der Küche oder dem Backhaus sich aufhielt, oder zu lange Zeit zu ihrer Toilette gebrauchte. Die meisten Vergehen wurden gegen die Regeln über das Sprechzimmer begangen; es wurde schon selten und ungern die Erlaubnis erteilt, dort einmal wieder in Verbindung mit der Außenwelt zu treten, und man ließ meist eine ältere Nonne mitgehen, die das Gespräch überwachen mußte; insbesondere waren weltliche Dinge vom Gespräch ausgeschlossen; verstieß die Nonne zum drittenmal gegen dieses Verbot, so ward sie neun Tage ins Gefängnis gebracht und jeden dritten Tag im Refektorium gegeißelt; dieselbe Strafe traf die Aufseherin, die es unterlassen hatte, der Priorin die nötige Anzeige zu machen. Schon das einfache Betreten des Sprechzimmers war eine Verschuldung, und zwar die eigentlich schwere: drei Geißelungen vor den versammelten Schwestern und drei Tage Einschließung bei Wasser und Brot waren die Sühne für solchen Frevel. Hatte eine Nonne aber auch auch unterhalten, so mußte sie zur Strafe auf den Boden sich niederwerfen und demütig und Verzeihung bitten, darauf entblößte sie ihren Oberkörper und empfängt die Geißel, so lange und so heftig, wie die Priorin es anordnet. Dann verfügt sie sich in die Strafzelle, verliert auch Sitz und Stimme für die Zeit der Strafe; an den Mahlzeiten darf sie nur nackt und auf dem Boden im Refektorium liegend teilnehmen, d.h. Brot und Wasser genießen".

Soweit die Bußdisziplinen im klösterlichen Leben (alle Zitatstellen aus Dr. Wrede, aaO).

Im Abschnitt über die "Schulzucht" wird dargestellt, welche Vorliebe die Mönche und Nonnen für Rute, Stock und Peitsche an den Tag legten, wenn ihnen der Unterricht und die Erziehung der heranwachsenden Jugend anvertraut war. Dies ist leicht erklärlich, wenn "wir bedenken, daß Mönche und Nonnen für ihren eigenen Beruf mit Geißel und Rute erzogen wurden, da, daß sie noch als Erwachsene unter strenger Prügeldisziplin standen" (Deries, "Geißel und Rute", 1979). Die jungen Leute wurden für bestimmte Vergehen nackt ausgezogen, an einem Kreuze befestigt und regelrecht ausgepeitscht. Schläge gab es fast täglich, der Rücken eines Schülers, welcher nicht Striemen auswies, gehörte zur Seltenheit. "Ebenso wurden die Mädchen ... unbarmherzig gezüchtigt" (Deries, aaO). Vergaßen sie das Kapitel der Demut, wurden sie eingesperrt und täglich gegeißelt.

Selbst in unserer Zeit gibt es eine katholische Organisationen, bei der Peitschenhiebe und Dornengürtel zum Alltagsleben der Mitglieder gehören: das katholische Opus Dei. Diese "Organisation ist auf strengsten Gehorsam eingeschworen" (SPIEGEL Nr. 2/1995). So müssen die niederen Opusangehörigen ihren Leitern und anderen "Vorgesetzten mit rückhaltlosem Vertrauen gehorchen" (ebenda). Zum "Tagesrhythmus zählen Gottesdienst, dreimalige Gewissenserforschung und das Beten des Rosenkranzes. Einmal pro Woche werden die Numerarier zwecks Selbstkritik zum 'persönlichen Leiter' zitiert" (ebenda). "Um den Körper zu züchtigen, schlafen die weiblichen Numerarier - wegen ihrer angeblich größeren 'sinnlichen Anfälligkeit' - in den Opus-Zentren auf blankem Bett oder nacktem Fußboden. Männer und Frauen tragen Bußgürtel, ein Metallband mit nach innen gerichteten Dornen, für mindestens zwei Stunden täglich um den Oberschenkel. Samstags kasteien sie sich mit der 'disciplina', einer fünfschwänzigen Geißel" (ebenda).


Zwei Stunden täglich: Dornengürtel für Opus-Dei-Mitglieder mit nach innen gerichteten Dornen, die sich schmerzend in das Fleisch des Oberschenkels bohren.

 

Rob Miller
1990 (1995 ergänzt)

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