| Unter einem Orden wird eine Gemeinschaft verstanden, deren
Mitglieder sich bestimmten Satzungen unterworfen haben. In der
katholischen Kirche handelt es sich bei einem Orden im engeren
Sinne um eine Klostergemeinschaft päpstlichen Rechts, deren
Mitglieder sich durch feierliche Gelübde zum beständigen Leben
innerhalb des Ordens und nach seiner Regel verpflichten. Den
Ordensangehörigen sollen im Kloster die Befolgung der sog. "Evangelischen
Räte" (Armut, Keuschheit, Gehorsam)
ermöglicht werden. Dabei wurde die "Regula
Benedicti" die verbindliche Norm
klösterlichen Zusammenlebens im Westen (neben den Verpflichtung
zur Stabilitas loci = Ortsgebundenheit; Betonung von
körperlicher Arbeit, Gastfreundschaft und Armenpflege;
Klosterschule; einjähriges Noviziat). |

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Eine weitere Regelung in den Klöstern war die "Ordensdisziplin".
"Die Strafen, die Nonnen gegebenenfalls trafen,
waren hart... Das 742 oder 743 von König Karlmann berufene
Concilium Germanicum, das erste deutsche Nationalkonzil,
bestimmte für eine unkeusche 'Magd Christi' Buße 'im Gefängnis
bei Wasser und Brot', außerdem dreimaliges Stäupen und dann
Kahlscheren" (Deschner, "Das Kreuz mit
der Kirche"; 1973). Vom 5. bis 18. Jahrhundert war die
Ordensdisziplin ein wesentlicher Bestandteil klösterlichen
Lebens.
Unter einem Orden wird eine Gemeinschaft verstanden, deren
Mitglieder sich bestimmten Satzungen unterworfen haben. In der
katholischen Kirche handelt es sich bei einem Orden im engeren
Sinne um eine Klostergemeinschaft päpstlichen Rechts, deren
Mitglieder sich durch feierliche Gelübde zum beständigen Leben
innerhalb des Ordens und nach seiner Regel verpflichten. Den
Ordensangehörigen sollen im Kloster die Befolgung der sog. "Evangelischen
Räte" (Armut, Keuschheit, Gehorsam)
ermöglicht werden. Dabei wurde die "Regula
Benedicti" die verbindliche Norm
klösterlichen Zusammenlebens im Westen (neben den Verpflichtung
zur Stabilitas loci = Ortsgebundenheit; Betonung von
körperlicher Arbeit, Gastfreundschaft und Armenpflege;
Klosterschule; einjähriges Noviziat).
Eine weitere Regelung in den Klöstern war die "Ordensdisziplin".
"Die Strafen, die Nonnen gegebenenfalls trafen,
waren hart... Das 742 oder 743 von König Karlmann berufene
Concilium Germanicum, das erste deutsche Nationalkonzil,
bestimmte für eine unkeusche 'Magd Christi' Buße 'im Gefängnis
bei Wasser und Brot', außerdem dreimaliges Stäupen und dann
Kahlscheren" (Deschner, "Das Kreuz mit
der Kirche"; 1973). Vom 5. bis 18. Jahrhundert war die
Ordensdisziplin ein wesentlicher Bestandteil klösterlichen
Lebens.
Im folgenden werden die Bußdisziplinen einiger Orden
vorgestellt. Der Verfasser stützt sich dabei insbesondere auf
Dr. Wrede, "Die Körperstrafen" (ohne Jahrgang).
Bei dem Coelestiner-Orden war selbst
die gewöhnliche Beichte "von sanften
Disciplinen begleitet, auch bisweilen wurden ohne besondere
Veranlassung Schläge erteilt, ... als Vorschuß auf künftige
Sünden; die Geißelinstrumente waren teils Stricke, teil scharfe
Ruthen."
Die Kartäuser, vom heiligen Bruno
aus Köln gestiftet, waren durch ihre strengen Bußübungen und
ihr monotones Klosterleben bekannt. Die Abschnitte der Statuten,
welche die Disziplin behandelten, waren besonders sorgfältig
ausgearbeitet. "Die Frauen in den
Kartäuser-Klöstern wurden ... von den Mönchen gegeißelt".
Schon für leichte Vergehen wurden sie gezüchtigt, wobei sie
Schuhe, Strümpfe und Ordensgewand ablegen mußten, "mit
Ruten in der Hand vor ihren Oberen erscheinen und sich demütig
züchtigen lassen. Wegen schwerer Vergehen und Abfall wurde meist
eine Poenitenz, bestehend aus vierzigtägigem Fasten und
vierzigtägiger Geißelung vor versammelten Konvent
verhängt".
Die Mitglieder des Feuillanten-Orden
"waren gleichfalls streng in ihren Bußübungen;
besonders die Novizen mußten harte Prüfungen durchmachen; die
Nonnen unterstanden der Rute der Mönche".
| Besondere Instrumente wurden im La
Trappe Orden zur Bußdisziplin verwandt. "Das
eine der trappistischen Marterinstrumente bestand aus
einem etwa handbreiten Gürtel oder Cilicium von
Eisendraht, der aus vielen mit einander verbundenen
Ringen bestand, deren jeder mit zwei eisernen Spitzen
versehen war. Man trug denselben auf dem blossen Leibe,
so dass die Spitzen nach innen gekehrt waren. Dazu kam
noch der breitere, von Pferdehaaren oder
Wildschweinborsten verfertigte Gürtel, der sich dem
Leibe eng anschloss. Die Schläge wurden mit einer
Geißel erteilt, die aus einem Büschel von harten,
knotigen Zwirnfäden bestand". |

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Der Prämonstratenser-Orden hatte
recht ausführliche Statuten "über ihre
Bußeinrichtungen festgesetzt, die als Durchschnittstypus eine
eingehendere Darstellung verdienen". Die
Vergehen waren in vier Klassen eingeteilt: "die
geringe Sündenschuld; die mittlere, die schwere und die
schwerere". Die Strafen zu der ersten Klasse,
den geringen Sünden, waren: "Hersagen einiger
Gebete u.s.w., bisweilen wird schon in dem eigenen Geständnis
Strafe genug gefunden". Als Strafe der
mittleren Sündenschuld wurden verhängt: "den
Brüdern die Füsse küssen; mit kreuzweis ausgestreckten Armen
etliche Vaterunser beten u.s.w.". "Wenn
bei einer schweren Sünde der schuldige Bruder demütigen und
reuigen Herzens und Gnade und Vergebung bittet, so wird er zu
zwei Tagen Fasten bei Wasser und Brod und drei öffentlichen
Geißelungen verurteilt; lässt er sich aber förmlich anklagen,
so wird er zu dreitägigem Fasten und vier Geißelungen
verdammt". Bei Fällen der schwereren
Sündenschuld "wird auf Poenitenz erkannt von
sechst bis zu dreissig Tagen". In den Statuten
waren noch eine Reihe von Fällen angegeben, "in
denen gleichfalls auf die Poenitenz und auch auf Gefängnis
erkannt werden kann... Es soll in jedem Kloster zwei Gefängnisse
geben; ein gelinderes, nicht ganz finsteres und ein härteres,
engeres und finsteres".
Der Dominikaner-Orden hatte nicht so
ausführliche Statuten, "die übliche Geißelung
war auf den bis zum Gürtel entkleideten Körper; die Nonnen
bekamen sie auf das Gesäß oder mußten sie sich auch selber
geben. Die Cilicien, härene Gürtel und eiserner Armbänder
waren sehr üblich. Nonnen, die man ohne Strümpfe, Stirnband und
Gürtel schlafend im Bett traf, wurden scharf gezüchtigt, ebenso
jene, die das Silentium brachen".
Die Barfüßer oder Unbeschuheten
waren eine besondere Abteilung des Augustiner-Ordens. "Dreimal
in der Woche wurden die Novizen gegeisselt; diese Übungen
dauerten drei Jahre; dann traten die gewöhnlichen Freitags- und
Kapitel-Disciplinen an die Stelle. In den Frauenklöstern dieser
Observanz wurde besonders darauf Obacht gegeben, den Körper der
Nonnen für den Seelenbräutigam Christus durch Bearbeitung der
Haut rein und sauber zu machen; aber er sollte mehr gescheuert
und geglättet als mißhandelt und verstümmelt werden".
Beim Karmeliter-Orden mußten die
Angehörigen "in getrennten Einzelzellen leben,
sich abwechseln bei Tag und bei Nacht mit Handarbeiten und Gebet
zu beschäftigen und zu gewissen Stunden ein strenges Schweigen
zu beobachten". Die sog. "Sünden"
"zerfielen in fünf Klassen, die leichte,
mittlere, schwere, schwerere und allerschwerste. Die
Klassificierung und auch die Strafen sind im wesentlichen
dieselben, wie die bei den Prämonstratensern ausführlich
beschriebenen. Die Novizen, welche die Disciplin empfingen,
mußten niederknien, Gürtel und Rock losmachen, das Skalpulir
rückwärts über den Kopf werfen, und dann den Rücken
entblößen. Sie wurden darauf abwechseln mit Ruten und Geißeln
gezüchtigt. Hierauf mußten sie sich für die Strafe bedanken
und den Saum des Skalpulirs des Züchtigenden küssen".
Die Karmeliterinnen waren in ihren Disziplinen noch weitaus
strenger. "Die reguläre Disciplin unterschied
leichte, mittlere und schwere Sündenschuld. Zu der ersteren
gehörte, wenn eine Nonne ohne Erlaubnis in der Küche oder dem
Backhaus sich aufhielt, oder zu lange Zeit zu ihrer Toilette
gebrauchte. Die meisten Vergehen wurden gegen die Regeln über
das Sprechzimmer begangen; es wurde schon selten und ungern die
Erlaubnis erteilt, dort einmal wieder in Verbindung mit der
Außenwelt zu treten, und man ließ meist eine ältere Nonne
mitgehen, die das Gespräch überwachen mußte; insbesondere
waren weltliche Dinge vom Gespräch ausgeschlossen; verstieß die
Nonne zum drittenmal gegen dieses Verbot, so ward sie neun Tage
ins Gefängnis gebracht und jeden dritten Tag im Refektorium
gegeißelt; dieselbe Strafe traf die Aufseherin, die es
unterlassen hatte, der Priorin die nötige Anzeige zu machen.
Schon das einfache Betreten des Sprechzimmers war eine
Verschuldung, und zwar die eigentlich schwere: drei Geißelungen
vor den versammelten Schwestern und drei Tage Einschließung bei
Wasser und Brot waren die Sühne für solchen Frevel. Hatte eine
Nonne aber auch auch unterhalten, so mußte sie zur Strafe auf
den Boden sich niederwerfen und demütig und Verzeihung bitten,
darauf entblößte sie ihren Oberkörper und empfängt die
Geißel, so lange und so heftig, wie die Priorin es anordnet.
Dann verfügt sie sich in die Strafzelle, verliert auch Sitz und
Stimme für die Zeit der Strafe; an den Mahlzeiten darf sie nur
nackt und auf dem Boden im Refektorium liegend teilnehmen, d.h.
Brot und Wasser genießen".
Soweit die Bußdisziplinen im klösterlichen Leben (alle
Zitatstellen aus Dr. Wrede, aaO).
Im Abschnitt über die "Schulzucht" wird
dargestellt, welche Vorliebe die Mönche und Nonnen für Rute,
Stock und Peitsche an den Tag legten, wenn ihnen der Unterricht
und die Erziehung der heranwachsenden Jugend anvertraut war. Dies
ist leicht erklärlich, wenn "wir bedenken, daß
Mönche und Nonnen für ihren eigenen Beruf mit Geißel und Rute
erzogen wurden, da, daß sie noch als Erwachsene unter strenger
Prügeldisziplin standen" (Deries,
"Geißel und Rute", 1979). Die jungen Leute wurden für
bestimmte Vergehen nackt ausgezogen, an einem Kreuze befestigt
und regelrecht ausgepeitscht. Schläge gab es fast täglich, der
Rücken eines Schülers, welcher nicht Striemen auswies, gehörte
zur Seltenheit. "Ebenso wurden die Mädchen ...
unbarmherzig gezüchtigt" (Deries, aaO).
Vergaßen sie das Kapitel der Demut, wurden sie eingesperrt und
täglich gegeißelt.
| Selbst in unserer Zeit gibt es eine
katholische Organisationen, bei der Peitschenhiebe und
Dornengürtel zum Alltagsleben der Mitglieder gehören:
das katholische Opus Dei. Diese
"Organisation ist auf strengsten
Gehorsam eingeschworen" (SPIEGEL Nr.
2/1995). So müssen die niederen Opusangehörigen ihren
Leitern und anderen "Vorgesetzten mit
rückhaltlosem Vertrauen gehorchen" (ebenda).
Zum "Tagesrhythmus zählen Gottesdienst,
dreimalige Gewissenserforschung und das Beten des
Rosenkranzes. Einmal pro Woche werden die Numerarier
zwecks Selbstkritik zum 'persönlichen Leiter'
zitiert" (ebenda). "Um
den Körper zu züchtigen, schlafen die weiblichen
Numerarier - wegen ihrer angeblich größeren 'sinnlichen
Anfälligkeit' - in den Opus-Zentren auf blankem Bett
oder nacktem Fußboden. Männer und Frauen tragen
Bußgürtel, ein Metallband mit nach innen gerichteten
Dornen, für mindestens zwei Stunden täglich um den
Oberschenkel. Samstags kasteien sie sich mit der 'disciplina', einer fünfschwänzigen Geißel"
(ebenda). |
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Zwei Stunden täglich: Dornengürtel für
Opus-Dei-Mitglieder mit nach innen gerichteten Dornen, die sich schmerzend in das Fleisch des Oberschenkels
bohren.
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Rob Miller
1990 (1995 ergänzt)
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