Psychiatrie Psychiatrie

DIE ZUCHT IN HEILANSTALTEN
Über das Peitschen von tollen Weibern
Erziehungs- und Zwangsmittel in den Heilanstalten

 

Die Anschließung an Gleitstangen

Im europäischen Kulturkreis stellte sich zuerst das Bedürfnis nach besonderen Einrichtungen zur Unterbringung Geisteskranker ein, aber auch hier auffallend spät. Das ganze Mittelalter hindurch und noch bis in das 18. Jahrhundert hinein beschränkte man sich darauf, dafür Sorge zu tragen, daß die Gesellschaft durch Absonderung und Unterdrückung von der lästigen Gegenwart erregter und aggressiver Irrer befreit blieb.

Die Absonderung erfolgte in den Anstalten insbesondere durch den Gebrauch von Ketten, mit denen die Kranken an die Wand oder an Ringe im Fußboden angeschlossen wurden. So befand sich im Würzburger Juliushospital im Jahre 1799 in der Mitte jedes Saales eine große steinerne Säule mit angebrachten Ketten, wo die irren nicht nur angeschlossen, sondern auch gezüchtigt wurden. Eine besondere Form war der Gebrauch von Gleitstangen: dem Kranken wurden um den Nacken und um die Taille entsprechende Ringe angebracht, an denen jeweils eine Kette angeschlossen wurde, die wiederum an eine an der Wand befestigten (Gleit)Stange angebracht war. Außerdem wurden die Arme fest an den Leib gekettet.

Psychische Heilmethoden

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts erfaßte die "Psychiatriker", woe sich alsbald jene Ärzte nannten, die sich den psychisch Kranken verschrieben, eine Welle echter humanitärer Begeisterung. J. Ch. Reil übte mit seinen grundsätzlichen und programmatischen Darlegungen in seinem Werk "Rhapsodien über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geistesstörungen" (1803) einen großen Einfluß auf die ganze Psychiatrie aus und gilt als Urheber der "psychischen Medizin" in Deutschland. Was die "öffentlichen Irrenhäuser" anbelangte, so hatten sie nach Reil's Plan zweierlei Zweck: "Einmal sind sie Aufbewahrungsanstalten solcher Irrender, die unheilbar sind... Ein zweiter Zweck besteht darin, die 'subjektiv-heilbaren' Irrenden von ihrer Krankheit zu befreien. Was die Therapie für die Heilbaren anbelangt, so hält Reil nichts von der bisher schon geübten medikamentösen Therapie mit Mohnsaft, Nieswurz und anderen Mitteln. Er fordert psychische Heilmethoden, in deren Gefolge Gefühle, Vorstellungen, Triebe usw. entstehen.

Wenn in der folgenden Zeit Jahrzehnte hindurch die vielen Apparaturen erfunden und angewandt wurden, um die Psyche der Kranken zu beeinflussen, so geht dies auf Reil zurück. Die Psychiater, die an die heilsame Kraft von Einwirkungen psychischer Art wie Angst, Schreck, Erwartungsspannung, Enttäuschungen auf den Verlauf der Psychosen glaubten, erfanden dafür zahlreiche Apparaturen: Drehbett, Drehstuhl, Zwangswiege, Hängematte, hohles Rad, Sturzbad, Spritzbad, Stahldusche, Tauchbad, Peitschen mit Brennesseln. Gedacht waren alle diese Maßnahmen, wie noch einmal betont werden soll, als wohltätig in therapeutischer Hinsicht, und zwar nicht nur in der deutschen Psychiatrie, sondern wohl auch im ganzen europäischen Kulturbereich.

Therapeutische Apparaturen

Schauen wir uns die genannten Maßnahmen und Apparaturen einmal genauer an:

Das Drehbett: in dieser Apparatur wurde der Kranke in einem Bett festgeschnallt, mit dem Kopf nach außen im Kreise herumgeschleudert; die Umdrehungen betrugen 40 bis 60 in einer Minute. Da das Blut bei dieser Behandlung durch die Schwungkraft in das Gehirn getrieben wurde, traten starke Beklemmung, Mißempfindungen, Erstickungsfurcht, Übelkeit, Schwindel u.v.a.m. auf. Diese Maßnahme wurde bei Tobsüchtigen, bei schwermütigen, störrischen und unfolgsamen Irren gebraucht, um sie an die Hausdisziplin, an eine geregelte Lebensordnung und überhaupt an Folgsamkeit zu gewöhnen, ferner bei Selbstmordsüchtigen, Nahrungsverweigerern, bei stillen und passiven, arbeitsscheuen Geisteskranken, bei Epilepsie und bei "allgemeiner Tollheit".

Der Drehstuhl: In diesem wurde der Kranke auf einen Stuhl geschnallt und um die eigene Achse gedreht. Auch diese Apparatur brachte ähnliche, wenn auch schwächere Störungen als beim Drehbett hervor.

Die Zwangswiege: Dies war eine "harmloserer" Einrichtung: der gefesselte Kranke wurde dabei stundenlang hin- und hergeschaukelt.

Die Hängematte: Eine ebenfalls "harmlosere" Apparatur: der gefesselte Kranke wurde mit der Hängematte auf- und niedergezogen oder geschwungen. Dabei konnte der Patient plötzlich ins Wasser gestürzt oder regelmäßig durch den Strahl eines Tropfbades getroffen werden. Die gespannte Erwartung des Unangenehmen sollte hier neben den Schwindelgefühlen wirksam werden.

Das hohle Rad: Diese Apparatur war ein großes, nach Art der Tretmühle eingerichtetes, innen gepolstertes Rad, in das der Kranke eingesperrt wurde. In ihm mußte der Irre, wenn er nicht still stand, entweder vorwärts oder rückwärts laufen, und es hing von ihm ab, ob er Ruhe haben wollte oder nicht.

Das Sturzbad: Dem in der Wanne befestigten Kranken wurde aus großer Höhe bis zu 50 Eimer kalten Wassers "mit einiger Heftigkeit" über den Kopf gestürzt. Diese Maßnahme sollte gegen die stärksten Grade von Melancholie und Hypochondrie angewandt werden, namentlich bei Wallungen, Hitze, Leibesverstopfungen, ferner wenn die Kranken ein "unordentliches Leben" geführt haben, "dem Trunke starker Weine ergeben" waren und "üppige Kost" genossen haben. "Es beruhigt und besänftigt den Rasenden; es kühlt den von Blut Kongestionen stets heißen Kopf des Kranken; es befördert die Haltung, Folgsamkeit und Ordnung des Wahnsinnigen ... und läßt sich in manchen Fällen als Schreck- und Strafmittel, zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung trefflich benutzen."

Das Spritzbad: Hierbei wurde dem gut befestigten Kranken mit einer Handfeuerspritze aus der Entfernung ein kräftiger Strahl eiskalten Wassers auf den Hinterkopf, den Nacken oder den Rücken gespritzt. Diese Maßnahme diente auch "als Korrektionsmittel bei störrischen, boshaften und unfolgsamen Irren, um sie dadurch zur Hausdisziplin zurückzuführen."

Die Strahldusche: Aus einer engen Röhre von großer Höhe ließ man einen dünnen Strahl kalten Wassers auf eine Stelle des Scheites herabspritzen. "Die Empfindungen, die dadurch nach und nach hervorgebracht wird", bemerkte ein damaliger Arzt, "ist oft für den Kranken unausstehlich, welches dadurch erhellt, daß die Kriminalrechtspflege dieses schmerzliche Mittel in früheren Zeiten als einen gelinden Grad der Tortur gebrauchte."


Die Strahldusche

Das Peitschen mit Brennesseln: Diese Maßnahme wurde bei "trägen, listigen, boshaften, starrsinnigen, arbeitsscheuen und in sich tiefverschlossenen sowie bei zum Selbstmord" neigenden Kranken "mit erfreulichen Erfolg" angewandt.

Zwangsmaßnahmen zur Disziplinierung

Darüberhinaus bleibt zu erinnern, daß die damalige Zeit auch nicht auf reine Zwangsmaßnahmen verzichten wollte und mangels ausreichend sedidierender Medikamente auch nicht konnte. Autenrietsche Maske / Mundbirne, Zwangsstehen, Zwangsstuhl, Zwangsbett, Zwangskamisol/-jacke, Tollriemen, Lederhandschuhe, Fußfesseln, Zwangsschrank, Korb, Sack u.a. waren bekannte Mittel. Auch sie waren im Grunde therapeutisch gedacht, dienten aber mehr noch als die oben beschriebenen Maßnahmen der reinen Disziplinierung und der Bestrafung der Kranken.

Auch diese Maßnahmen wollen wir uns im folgenden genauer ansehen:

Autenriethsche Maske / Die Mundbirne: Die Erstere war aus Leder gefertigt und verschloß den Mund; dabei mußten natürlich gleichzeitig die Arme des kranken gesichert werden. Ihr Zweck war "das vernunftlose Schreien oder das vorsätzliche laute Heulen und Jammern, das keinen Gegenstand hat, zu unterbrechen und die Vorwürfe der dadurch beunruhigten Nachbarn zu vermeiden." Weniger wirksam war die aus hartem Holz gedrechselte Birne, die als Knebel im Mund befestigt wurde und den Kranken zwar am Sprechen, nicht aber am Brüllen hinderte.


Das Zwangsstehen

Auch diese Maßnahmen wollen wir uns im folgenden genauer ansehen:

Das Zwangsstehen: Als einer der "unschuldigsten, bequemsten und sichersten Beruhigungsmittel" bezeichnete ein damaliger Arzt das durch Befestigung an Ringen gesicherte, acht bis zwölf Stunden lang fortgesetzte, an eine Kreuzigung erinnernde Zwangsstehen; "es besänftigt die heftigsten Ausbrüche der Tobsucht, befördert Müdigkeit und Schlaf, macht den Kranken folgsam und unschädlich und erweckt in ihm das Gefühl der Achtung gegen den Arzt; es wird nach mehrmaligen Versuchen oft sehr gefürchtet, daß schon die bloße Androhung vollkommen ausreicht, die Irren zur Ordnung und zum Gehorsam zurückzuführen. Daher eignet es sich auch als eigentliches Strafmittel bei solchen, die durch den Mißbrauch ihrer Glieder anderer schaden und durch Eigensinn, störrisches, unfolgsames und arbeitsscheues Betragen der Hausdisziplin entgegen leben." Diese Fesselung wurde wie folgt beschrieben: "Ein breiter Brustgurt von Drillich oder Leder, vorn und hinten und zu beiden Seiten mit eisernen Ringen versehen, an welchen Stränge befestigt werden, die wieder an eiserne Haken, die an den Seitenwänden des Zimmers angebracht sind, geknüpft werden. Ein Seil, welches in der Decke und am Fußboden an eisernen Haken Befestigungspunkte findet, läuft durch einen am hinteren Teil des Brustgurtes befestigten eisernen Ring, und erhält den Kranken in einer und derselben Stellung. Nachdem die gewöhnliche Zwangsjacke mit verlängerten Ärmeln übergezogen wurde, werden, zur Erhaltung der Arme in einer fast horizontalen Lage, die Enden an die Seitenhaken des Zimmers geknüpft. Um die Füße in einer ruhigen Stellung zu erhalten, werden solche mit einem gewöhnlichen Fußriemen befestigt.

Das Zwangsbett: Ähnlichen Zwecken wie der Zwangsstuhl diente das Zwangsbett, in dem der Kranke regungslos gefesselt werden konnte; er hatte für das Ablaufen der Entleerungen im Boden einen Schlitz oder bisweilen darüber ein mit Stroh bedecktes Drahtgeflecht, auf dem der Kranke lag.

Der Leder-Handschuh: In leichten Fällen begnügte man sich auch wohl mit einfachen ledernen Handschuhen, die um die Gelenke mit Schlössern befestigt wurden, um die Kranken am Zerreißen, Kratzen und Onanieren zu hindern.


Zwangsbett

Der Zwangsstuhl:

Sehr ausgedehnte Anwendung fand der Zwangsstuhl, ein Stuhl mit Lehnen, auf dem der Kranke an Leib, Armen und Beinen befestigt werden konnte. Er soll binnen weniger Stunden auch den trotzigsten und wütendsten Kranken sanft und folgsam gemacht haben. Ein Arzt empfahl ihn öffentlich als das beste der ihm bekannten Beschränkungsmittel, unter dessen Einfluß "am dunklen, einsamen Orte er schon manche sonst nicht zu bändigende, männliche oder weibliche Individuum habe mild und nachgiebig werden sehen." Diese Fesselung wurde wie folgt beschrieben: "Ein mit einem hohen Sitze und starken Armen aus festem Holze verfertigter Lehnstuhl mit beweglichem Rücken, in welchem der Irre vermittels eines breiten Brustgurtes, Arm-, Hand- und Fußriemen befestigt wird. Zugleich ist eine Vorrichtung angebracht, durch welche die Rückenlehne höher oder niedriger gestellt werden kann, für solche Fälle, in denen der Kranke ungestüme Bewegungen mit dem Kopfe macht, welche durch Hinablassen des oberen Stückes der Rückenlehne sogleich unschädlich gemacht werden können.

Die Zwangsjacke / Das Zwangskamisol: Eine Hauptrolle in den Heilanstalten spielte das Zwangskamisol, eine Jacke mit sehr langen, geschlossenen Ärmeln, mit Hilfe deren die Arme auf der Brust oder auf dem Rücken fest an den Leib geschnürt werden konnte. Ein Arzt empfahl die Zwangsjacke besonders bei Frauen, wenn sie sich zanken und schlagen, "weil diese Westen ein so häßliches Aussehen geben."

Der Tollriemen: Ähnliches wie die Zwangsjacke leistete der sog. "Tollriemen", ein Ledergürtel mit seitlichen Schlaufen für die Arme oder mit angenähten muffartigen Handschuhen, in denen die Hände gesichert wurden.


Die Zwangsjacke

Die Fußfesseln: Diejenigen, die geneigt waren, zu entfliehen oder mit den Füßen zu stoßen, wurden Fußfesseln angelegt.

Der Zwangsschrank: Unfolgsame und tobsüchtige Kranke wurden stehend derart in einen engen Schrank eingeschlossen, daß nur das Gesicht heraussah.

Der Sack: Es handelt sich hierbei um einen weiten, langen, oben mit Wachstuch gedichteten Sack, der vom Kopfe her über den Kranken gezogen und dann unten zugebunden wurde. "Es imponiert den Kranken", erklärte ein Arzt, "schreckt ihn durch das Gefühl der Zwänge und drängt einigen die Vermutung, anderen die Überzeugung der Furchtlosigkeit ihrer etwaigen Zerstörungsversuche auf." Ferner rühmte es, daß viele unruhige und stürmische Wahnsinnige, die durch andere, sonst kräftige Mittel zur Folgsamkeit, Ordnung und Ruhe nicht vermocht werden konnten, durch direkte psychische Heilmittel empfänglicher werden. Manche Nahrungsverweigerer wurden durch die Androhung des Sackes in dem Maße affiniert, "daß sie lieber fortleben und den Genuß der Nahrung, die sie hartnäckig verschmäht hatten, erneuern wollten."

Die windelartige Einschnürung: Besonders für weibliche Kranke wurde die windelartige Einschnürung empfohlen.

Ein unerläßlicher Helfer: Die Peitsche

Neben all diesen Maßnahmen war die Peitsche ein wichtiger Helfer in den Anstalten. So wird z.B. berichtet, daß die Wärter und Wärterinnen im Würzburger Juliusspital neben mancherlei anderen Zwangs- und Strafinstrumenten "besonders aber mit tüchtigen, lederüberzogenen Ochsenziemern reichlich versehen waren, und daß sie davon kräftigen Gebrauch machten, wenn sich ein Kranker verunreinigte, sich beklagte, schimpfte oder gar gewalttätig wurde." Selbst Reil (siehe oben) bemerkte, daß Schläge mit dem Ochsenziemer notwendig seien, um Kranken "bald zahm zu machen." Er führte hierzu aus, daß Kranke, "die Unarten haben, betrügerisch, boshaft, ungehorsam, widerspenstig sind, diese Unarten als solche erkennen und den Zweck der zugefügten schmerzhaften Gefühle verstehen", nach seiner Meinung durch "eine zweckmäßige Züchtigung" gebessert werden können. "Sie soll jedoch nur nach dem Urteile der Oberaufseher erkannt, durch einen Büttel mit Ruten oder Ochsenziemern in Gegenwart der anderen ausgeführt, aber nicht in leidenschaftlicher Aufwallung vollzogen werden, nicht unmäßig und grausam oder der Gesundheit nachteilig sein..." Empfohlen wurde auch, "tolle Weiber" auszupeitschen, und als "Mittel gegen den Hochmuth" waren "dünne lederne Peitschen" im Gebrauch. In der Anstalt zu Zwiefalten im Württembergischen wurden körperliche Züchtigungen bei folgenden Irren angewandt: "a) partielle Irre, die neben ihrer fixen Idee ganz gescheidt sind; b) die, welche nur periodisch verrückt sind, c) boshafte Narren und Halbnarren, d) boshafte Irre, aus Zuchthäusern in Anstalten geliefert...".

Zähmungsmittel

In den Anstalten wurden bei der Anwendung der sog. "Zähmungsmittel" verschiedene Abstufungen vorgenommen. In einem Bericht über die Anstalt Marsberg aus dem Jahre 1891 heißt es dazu: "Zunächst kommt Verringerung der Nahrungsmenge bis zu halber Kost oder zum Hungerleiden, das noch durch Einsperren, unter Umständen in ein finsteres Gemach mit absichtlich gleichgültigem Benehmen des Wärters gegen den Kranken, verschärft werden kann. Eine weitere Stufe bildete die Bekleidung mit dem englischen Kittel oder mit der Zwangsweste, das Binden der Hände und Füße mit Strängen von baumwollenen Garne oder die Befestigung im Bette mit Gurten, sodann der Tollriemen, mittels dessen die Arme an den Leib geschnallt werden können, im Notfall werden auch die Füße mit Gurten zusammengeschnürt... Ebenso wird es mit körperlichen Züchtigungen gehalten, die nur dann, und zwar mit dünnen ledernen Peitschen oder besser mit Ruten, vollzogen werden sollen, wenn der Irre noch Bewußtsein von Unrecht und Strafe hat, und wenn Wütenden durch keine anderen und milderen Mittel Folgsamkeit gegen die Wärter eingeflößt werden kann... Dagegen werden nach Umständen verwendet das Aufziehen an Strängen, die Authenriethsche Larve, der Sack und die Coxsche Schaukel."

Erziehung durch Strafe

Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Behandlung von Kranken in den Anstalten war die Erziehung: "Da sich die Ärzte, auch diejenigen, die den körperlichen Ursachen des Irreseins einen weiten Umfang einräumten, durchaus nicht von den Gesichtspunkten freimachen konnten, nach denen wir im gewöhnlichen Leben die Handlungen der Menschen beurteilen, so erschien ihnen das Verhalten vieler Kranker unverständlich, albern, boshaft, tückisch, verstockt, unbotmäßig, anmaßend, und sie versuchten, ihnen mit denjenigen Mitteln entgegenzutreten, mit denen die Erziehung arbeitet... Der Vorstellungskranke muß behandelt werden wie ein unartiges, unmündiges Kind, das besser erzogen werden soll, und dieselben Mittel, die das Kind erziehen, bessern auch den Irren". "...Furcht vor der Strafe wegen begangenen Fehler sind die ersten und mächtigsten Triebfedern, welche das Kind zur Unterwerfung und zum Gehorsam antreiben... Den weitesten Spielraum gewannen Bestrebungen, den krankhaften Äußerungen der Irren mit Gewaltmaßregeln entgegenzutreten, sie zu erziehen und zu bändigen... Derartige Gedankengänge führten naturgemäß zu dem Versuche, die Kranken durch Strafen zu erziehen..."

"In der 'Verfassung' des Sonnensteins heißt es, daß Ungehorsam und Bosheit der Verpflegten nachdrücklich geahndet werden sollen. Die 'Ahndung' selbst soll so schleunigst als möglich nach vorheriger Untersuchung auf das Vergehen folgen. Reil sagt, da es dem Irren an inneren Bestimmungsgründen fehle, müsse man ihn von außen her nötigen, auf sich wirken zu lassen. Er erklärte eine Zucht der Wahnsinnigen, ähnlich wie bei Kindern, für nötig", um dadurch "den Kranken an die Bahn heranzuziehen, die ihm nützt und frommt, ihn zu unterstützen und zum unbedingten Gehorsam zu nötigen.

Allmählich wurden die Kranken aus den Ketten befreit. Es dauerte allerdings noch mehrere Jahrzehnte. Mit den Ketten verschwanden allmählich auch die körperlichen Züchtigungen, wenn sie auch noch längere Zeit von manchen Irrenärzten als unentbehrliches Erziehungsmittel zur Bekämpfung übler Neigungen der Kranken betrachtet und angewendet wurden."

Zwangsmittel

Abgelöst wurden die Ketten durch weniger roh wirkende Zwangsmittel. Erst Anfang der 50er Jahre konnten die Psychiater entsprechende chemische Beruhigungsmittel nutzen. Dennoch sind zahlreiche Zwangsmittel geblieben, die die Bewegungsfreiheit der Kranken einschränken:

Fixierungsgürtel: Tragen eines Ledergürtels um die Taille, an dem seitlich Lederriemchen angebracht sind, in die die Hände festgeschnallt werden;

Handfesselung: Fesselung der Handgelenke miteinander durch Lederriemen vor oder hinter dem Körper;

Fußfesselung: Fesselung der Fußgelenke miteinander durch Lederriemen;

(Zwangs)Bett: Fesselung der Hand- und Fußgelenke seitlich an das Bettgestell und Anlegung eines Riemens um den Oberkörper;

(Zwangs)Stuhl: Fesselung des Oberkörpers mit einem Leibgurt an einen Lehnstuhl;

Zwangsjacke: Anlegung einer Jacke mit langen geschlossenen Ärmeln, mit Hilfe deren die Arme auf der Brust oder auf dem Rücken fest an den Leib geschnürt werden.

Der Elektroschock

Alsbald kam als Behandlungsmethode der Elektroschock. Nach einem Bericht aus dem Jahre 1980 wird in drei von vier westdeutschen Nervenkliniken geschockt. Bei dieser Therapie werden dem Patienten unter 80 Volt Spannung stehende Plattenelektroden etwa fünf Sekunden lang auf die Schläfen gepreßt. Während des Stromstoßes bäumt sich der Kranke hoch wie auf einem elektrischen Stuhl. Der Elektroschock "soll gegen Magengeschwüre, Rückenschmerzen, Hysterie und Homosexualität helfen", zwei Drittel der Patienten sind Frauen.

Auch wird der Elektroschock "oft nur vordergründig als Heilmittel, in Wahrheit dagegen als 'Strafreiz für das sozial unerwünschte Verhalten' eingesetzt. Krankheitsblätter aufsässiger Patienten beweisen das. Auszüge aus Stationsberichten über widerspenstige Patientinnen in einer süddeutschen Heilanstalt: 'sehr frech, rauft mit den Schwestern, 1 EK'; 'Schrie und stieß mit den Beinen. 1 EK'; 'Erregt, beschädigt Wohnsaaltür, 1 EK'; 'Gereizt, streitsüchtig, sehr auffallend, 1 EK'; 'Fluchtversuch, wird wieder erregt und gewalttätig, 1 EK'. Und so weiter."

Rob Miller

1985

Verwandte Literatur:
Fr. Bird, "Ueber Einrichtungen und Zweck der Krankenhäuser für Geisteskranke"; 1835;
E. Kraepelin, "Hundert Jahre Psychiatrie", 1964;
DER SPIEGEL Nr. 51/1978 und Nr. 12/1980
(die im Text in Anführungszeichen gesetzten Zitatstellen sind das der genannten Literatur entnommen)

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