Die Anschließung an Gleitstangen
Im europäischen Kulturkreis stellte sich zuerst das
Bedürfnis nach besonderen Einrichtungen zur Unterbringung
Geisteskranker ein, aber auch hier auffallend spät. Das ganze
Mittelalter hindurch und noch bis in das 18. Jahrhundert hinein
beschränkte man sich darauf, dafür Sorge zu tragen, daß die
Gesellschaft durch Absonderung und Unterdrückung von der
lästigen Gegenwart erregter und aggressiver Irrer befreit blieb.
Die Absonderung erfolgte in den Anstalten insbesondere durch
den Gebrauch von Ketten, mit denen die
Kranken an die Wand oder an Ringe im Fußboden angeschlossen
wurden. So befand sich im Würzburger Juliushospital im Jahre
1799 in der Mitte jedes Saales eine große steinerne
Säule mit angebrachten Ketten, wo die irren nicht
nur angeschlossen, sondern auch gezüchtigt wurden. Eine
besondere Form war der Gebrauch von Gleitstangen:
dem Kranken wurden um den Nacken und um die Taille entsprechende
Ringe angebracht, an denen jeweils eine Kette angeschlossen
wurde, die wiederum an eine an der Wand befestigten (Gleit)Stange
angebracht war. Außerdem wurden die Arme fest an den Leib
gekettet.
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Psychische Heilmethoden
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts erfaßte die
"Psychiatriker", woe sich alsbald jene Ärzte nannten,
die sich den psychisch Kranken verschrieben, eine Welle echter
humanitärer Begeisterung. J. Ch. Reil übte mit seinen
grundsätzlichen und programmatischen Darlegungen in seinem Werk "Rhapsodien
über die Anwendung der psychischen Curmethode auf
Geistesstörungen" (1803) einen großen
Einfluß auf die ganze Psychiatrie aus und gilt als Urheber der "psychischen
Medizin" in Deutschland. Was die "öffentlichen
Irrenhäuser" anbelangte, so hatten sie nach
Reil's Plan zweierlei Zweck: "Einmal sind sie
Aufbewahrungsanstalten solcher Irrender, die unheilbar sind...
Ein zweiter Zweck besteht darin, die 'subjektiv-heilbaren'
Irrenden von ihrer Krankheit zu befreien. Was die Therapie für
die Heilbaren anbelangt, so hält Reil nichts von der bisher
schon geübten medikamentösen Therapie mit Mohnsaft, Nieswurz
und anderen Mitteln. Er fordert psychische
Heilmethoden, in deren Gefolge Gefühle,
Vorstellungen, Triebe usw. entstehen.
Wenn in der folgenden Zeit Jahrzehnte hindurch die vielen
Apparaturen erfunden und angewandt wurden, um die Psyche der
Kranken zu beeinflussen, so geht dies auf Reil zurück. Die
Psychiater, die an die heilsame Kraft von Einwirkungen
psychischer Art wie Angst, Schreck, Erwartungsspannung,
Enttäuschungen auf den Verlauf der Psychosen glaubten, erfanden
dafür zahlreiche Apparaturen: Drehbett, Drehstuhl,
Zwangswiege, Hängematte, hohles Rad, Sturzbad, Spritzbad,
Stahldusche, Tauchbad, Peitschen mit Brennesseln.
Gedacht waren alle diese Maßnahmen, wie noch einmal betont
werden soll, als wohltätig in therapeutischer Hinsicht, und zwar
nicht nur in der deutschen Psychiatrie, sondern wohl auch im
ganzen europäischen Kulturbereich.
Therapeutische Apparaturen
Schauen wir uns die genannten Maßnahmen und Apparaturen
einmal genauer an:
Das Drehbett: in dieser Apparatur
wurde der Kranke in einem Bett festgeschnallt, mit dem Kopf nach
außen im Kreise herumgeschleudert; die Umdrehungen betrugen 40
bis 60 in einer Minute. Da das Blut bei dieser Behandlung durch
die Schwungkraft in das Gehirn getrieben wurde, traten starke
Beklemmung, Mißempfindungen, Erstickungsfurcht, Übelkeit,
Schwindel u.v.a.m. auf. Diese Maßnahme wurde bei Tobsüchtigen,
bei schwermütigen, störrischen und unfolgsamen Irren gebraucht,
um sie an die Hausdisziplin, an eine geregelte Lebensordnung und
überhaupt an Folgsamkeit zu gewöhnen, ferner bei
Selbstmordsüchtigen, Nahrungsverweigerern, bei stillen und
passiven, arbeitsscheuen Geisteskranken, bei Epilepsie und bei
"allgemeiner Tollheit".
Der Drehstuhl: In diesem wurde der
Kranke auf einen Stuhl geschnallt und um die eigene Achse
gedreht. Auch diese Apparatur brachte ähnliche, wenn auch
schwächere Störungen als beim Drehbett hervor.
Die Zwangswiege: Dies war eine
"harmloserer" Einrichtung: der gefesselte Kranke wurde
dabei stundenlang hin- und hergeschaukelt.
Die Hängematte: Eine ebenfalls
"harmlosere" Apparatur: der gefesselte Kranke wurde mit
der Hängematte auf- und niedergezogen oder geschwungen. Dabei
konnte der Patient plötzlich ins Wasser gestürzt oder
regelmäßig durch den Strahl eines Tropfbades getroffen werden.
Die gespannte Erwartung des Unangenehmen sollte hier neben den
Schwindelgefühlen wirksam werden.
Das hohle Rad: Diese Apparatur war
ein großes, nach Art der Tretmühle eingerichtetes, innen
gepolstertes Rad, in das der Kranke eingesperrt wurde. In ihm
mußte der Irre, wenn er nicht still stand, entweder vorwärts
oder rückwärts laufen, und es hing von ihm ab, ob er Ruhe haben
wollte oder nicht.
Das Sturzbad: Dem in der Wanne
befestigten Kranken wurde aus großer Höhe bis zu 50 Eimer
kalten Wassers "mit einiger Heftigkeit" über den Kopf
gestürzt. Diese Maßnahme sollte gegen die stärksten Grade von
Melancholie und Hypochondrie angewandt werden, namentlich bei
Wallungen, Hitze, Leibesverstopfungen, ferner wenn die Kranken
ein "unordentliches Leben" geführt haben, "dem
Trunke starker Weine ergeben" waren und "üppige
Kost" genossen haben. "Es beruhigt und besänftigt den
Rasenden; es kühlt den von Blut Kongestionen stets heißen Kopf
des Kranken; es befördert die Haltung, Folgsamkeit und Ordnung
des Wahnsinnigen ... und läßt sich in manchen Fällen als
Schreck- und Strafmittel, zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung
trefflich benutzen."
| Das Spritzbad:
Hierbei wurde dem gut befestigten Kranken mit einer
Handfeuerspritze aus der Entfernung ein kräftiger Strahl
eiskalten Wassers auf den Hinterkopf, den Nacken oder den
Rücken gespritzt. Diese Maßnahme diente auch "als
Korrektionsmittel bei störrischen, boshaften und
unfolgsamen Irren, um sie dadurch zur Hausdisziplin
zurückzuführen." Die Strahldusche:
Aus einer engen Röhre von großer Höhe ließ man einen
dünnen Strahl kalten Wassers auf eine Stelle des
Scheites herabspritzen. "Die Empfindungen, die
dadurch nach und nach hervorgebracht wird", bemerkte
ein damaliger Arzt, "ist oft für den Kranken
unausstehlich, welches dadurch erhellt, daß die
Kriminalrechtspflege dieses schmerzliche Mittel in
früheren Zeiten als einen gelinden Grad der Tortur
gebrauchte."
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Die Strahldusche
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Das Peitschen mit Brennesseln: Diese
Maßnahme wurde bei "trägen, listigen, boshaften,
starrsinnigen, arbeitsscheuen und in sich tiefverschlossenen
sowie bei zum Selbstmord" neigenden Kranken "mit
erfreulichen Erfolg" angewandt.
Zwangsmaßnahmen zur Disziplinierung
Darüberhinaus bleibt zu erinnern, daß die damalige Zeit auch
nicht auf reine Zwangsmaßnahmen verzichten wollte und mangels
ausreichend sedidierender Medikamente auch nicht konnte. Autenrietsche
Maske / Mundbirne, Zwangsstehen, Zwangsstuhl,
Zwangsbett, Zwangskamisol/-jacke, Tollriemen, Lederhandschuhe,
Fußfesseln, Zwangsschrank, Korb, Sack u.a.
waren bekannte Mittel. Auch sie waren im Grunde therapeutisch
gedacht, dienten aber mehr noch als die oben beschriebenen
Maßnahmen der reinen Disziplinierung und der Bestrafung der
Kranken.
Auch diese Maßnahmen wollen wir uns im folgenden genauer
ansehen:
| Autenriethsche Maske / Die
Mundbirne: Die Erstere war aus Leder
gefertigt und verschloß den Mund; dabei mußten
natürlich gleichzeitig die Arme des kranken gesichert
werden. Ihr Zweck war "das vernunftlose Schreien oder
das vorsätzliche laute Heulen und Jammern, das keinen
Gegenstand hat, zu unterbrechen und die Vorwürfe der
dadurch beunruhigten Nachbarn zu vermeiden." Weniger
wirksam war die aus hartem Holz gedrechselte Birne, die
als Knebel im Mund befestigt wurde und den Kranken zwar
am Sprechen, nicht aber am Brüllen hinderte. |

Das Zwangsstehen
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Auch diese Maßnahmen wollen wir uns im folgenden genauer
ansehen:
Das Zwangsstehen: Als einer der
"unschuldigsten, bequemsten und sichersten
Beruhigungsmittel" bezeichnete ein damaliger Arzt das durch Befestigung an Ringen gesicherte, acht bis zwölf Stunden lang
fortgesetzte, an eine Kreuzigung erinnernde Zwangsstehen;
"es besänftigt die heftigsten Ausbrüche der Tobsucht,
befördert Müdigkeit und Schlaf, macht den Kranken folgsam und
unschädlich und erweckt in ihm das Gefühl der Achtung gegen den
Arzt; es wird nach mehrmaligen Versuchen oft sehr gefürchtet,
daß schon die bloße Androhung vollkommen ausreicht, die Irren
zur Ordnung und zum Gehorsam zurückzuführen. Daher eignet es
sich auch als eigentliches Strafmittel bei solchen, die durch den
Mißbrauch ihrer Glieder anderer schaden und durch Eigensinn,
störrisches, unfolgsames und arbeitsscheues Betragen der
Hausdisziplin entgegen leben." Diese Fesselung wurde wie
folgt beschrieben: "Ein breiter Brustgurt von Drillich oder
Leder, vorn und hinten und zu beiden Seiten mit eisernen Ringen
versehen, an welchen Stränge befestigt werden, die wieder an
eiserne Haken, die an den Seitenwänden des Zimmers angebracht
sind, geknüpft werden. Ein Seil, welches in der Decke und am
Fußboden an eisernen Haken Befestigungspunkte findet, läuft
durch einen am hinteren Teil des Brustgurtes befestigten eisernen
Ring, und erhält den Kranken in einer und derselben Stellung.
Nachdem die gewöhnliche Zwangsjacke mit verlängerten Ärmeln
übergezogen wurde, werden, zur Erhaltung der Arme in einer fast
horizontalen Lage, die Enden an die Seitenhaken des Zimmers
geknüpft. Um die Füße in einer ruhigen Stellung zu erhalten,
werden solche mit einem gewöhnlichen Fußriemen befestigt.
| Das Zwangsbett:
Ähnlichen Zwecken wie der Zwangsstuhl diente das
Zwangsbett, in dem der Kranke regungslos gefesselt werden
konnte; er hatte für das Ablaufen der Entleerungen im
Boden einen Schlitz oder bisweilen darüber ein mit Stroh
bedecktes Drahtgeflecht, auf dem der Kranke lag. Der
Leder-Handschuh: In leichten Fällen
begnügte man sich auch wohl mit einfachen ledernen
Handschuhen, die um die Gelenke mit Schlössern befestigt
wurden, um die Kranken am Zerreißen, Kratzen und
Onanieren zu hindern.
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Zwangsbett
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Der Zwangsstuhl:
Sehr ausgedehnte
Anwendung fand der Zwangsstuhl, ein Stuhl mit Lehnen, auf dem der
Kranke an Leib, Armen und Beinen befestigt werden konnte. Er soll
binnen weniger Stunden auch den trotzigsten und wütendsten
Kranken sanft und folgsam gemacht haben. Ein Arzt empfahl ihn
öffentlich als das beste der ihm bekannten Beschränkungsmittel,
unter dessen Einfluß "am dunklen, einsamen Orte er schon
manche sonst nicht zu bändigende, männliche oder weibliche
Individuum habe mild und nachgiebig werden sehen." Diese Fesselung wurde wie folgt beschrieben: "Ein mit einem hohen
Sitze und starken Armen aus festem Holze verfertigter Lehnstuhl
mit beweglichem Rücken, in welchem der Irre vermittels eines
breiten Brustgurtes, Arm-, Hand- und Fußriemen befestigt wird.
Zugleich ist eine Vorrichtung angebracht, durch welche die
Rückenlehne höher oder niedriger gestellt werden kann, für
solche Fälle, in denen der Kranke ungestüme Bewegungen mit dem
Kopfe macht, welche durch Hinablassen des oberen Stückes der
Rückenlehne sogleich unschädlich gemacht werden können.
| Die Zwangsjacke / Das
Zwangskamisol: Eine Hauptrolle in den
Heilanstalten spielte das Zwangskamisol, eine Jacke mit
sehr langen, geschlossenen Ärmeln, mit Hilfe deren die
Arme auf der Brust oder auf dem Rücken fest an den Leib
geschnürt werden konnte. Ein Arzt empfahl die
Zwangsjacke besonders bei Frauen, wenn sie sich zanken
und schlagen, "weil diese Westen ein so häßliches
Aussehen geben." Der Tollriemen:
Ähnliches wie die Zwangsjacke leistete der sog.
"Tollriemen", ein Ledergürtel mit seitlichen
Schlaufen für die Arme oder mit angenähten muffartigen
Handschuhen, in denen die Hände gesichert wurden.
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Die Zwangsjacke
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Die Fußfesseln: Diejenigen, die
geneigt waren, zu entfliehen oder mit den Füßen zu stoßen,
wurden Fußfesseln angelegt.
Der Zwangsschrank: Unfolgsame und
tobsüchtige Kranke wurden stehend derart in einen engen Schrank
eingeschlossen, daß nur das Gesicht heraussah.
Der Sack: Es handelt sich hierbei um
einen weiten, langen, oben mit Wachstuch gedichteten Sack, der
vom Kopfe her über den Kranken gezogen und dann unten zugebunden
wurde. "Es imponiert den Kranken", erklärte ein Arzt,
"schreckt ihn durch das Gefühl der Zwänge und drängt
einigen die Vermutung, anderen die Überzeugung der
Furchtlosigkeit ihrer etwaigen Zerstörungsversuche auf."
Ferner rühmte es, daß viele unruhige und stürmische
Wahnsinnige, die durch andere, sonst kräftige Mittel zur
Folgsamkeit, Ordnung und Ruhe nicht vermocht werden konnten,
durch direkte psychische Heilmittel empfänglicher werden. Manche
Nahrungsverweigerer wurden durch die Androhung des Sackes in dem
Maße affiniert, "daß sie lieber fortleben und den Genuß
der Nahrung, die sie hartnäckig verschmäht hatten, erneuern
wollten."
Die windelartige Einschnürung:
Besonders für weibliche Kranke wurde die windelartige
Einschnürung empfohlen.
Ein unerläßlicher Helfer: Die Peitsche
Neben all diesen Maßnahmen war die Peitsche
ein wichtiger Helfer in den Anstalten. So wird z.B. berichtet,
daß die Wärter und Wärterinnen im Würzburger Juliusspital
neben mancherlei anderen Zwangs- und Strafinstrumenten
"besonders aber mit tüchtigen, lederüberzogenen Ochsenziemern
reichlich versehen waren, und daß sie davon kräftigen Gebrauch
machten, wenn sich ein Kranker verunreinigte, sich beklagte,
schimpfte oder gar gewalttätig wurde." Selbst Reil (siehe
oben) bemerkte, daß Schläge mit dem Ochsenziemer notwendig
seien, um Kranken "bald zahm zu machen." Er führte
hierzu aus, daß Kranke, "die Unarten haben, betrügerisch,
boshaft, ungehorsam, widerspenstig sind, diese Unarten als solche
erkennen und den Zweck der zugefügten schmerzhaften Gefühle
verstehen", nach seiner Meinung durch "eine
zweckmäßige Züchtigung"
gebessert werden können. "Sie soll jedoch nur nach dem
Urteile der Oberaufseher erkannt, durch einen Büttel mit Ruten
oder Ochsenziemern in Gegenwart der anderen ausgeführt, aber
nicht in leidenschaftlicher Aufwallung vollzogen werden, nicht
unmäßig und grausam oder der Gesundheit nachteilig
sein..." Empfohlen wurde auch, "tolle Weiber"
auszupeitschen, und als "Mittel gegen den Hochmuth"
waren "dünne lederne Peitschen" im Gebrauch. In der
Anstalt zu Zwiefalten im Württembergischen wurden körperliche
Züchtigungen bei folgenden Irren angewandt: "a) partielle
Irre, die neben ihrer fixen Idee ganz gescheidt sind; b) die,
welche nur periodisch verrückt sind, c) boshafte Narren und
Halbnarren, d) boshafte Irre, aus Zuchthäusern in Anstalten
geliefert...".
Zähmungsmittel
In den Anstalten wurden bei der Anwendung der sog. "Zähmungsmittel"
verschiedene Abstufungen vorgenommen. In einem Bericht über die
Anstalt Marsberg aus dem Jahre 1891 heißt es dazu:
"Zunächst kommt Verringerung der Nahrungsmenge
bis zu halber Kost oder zum Hungerleiden,
das noch durch Einsperren, unter
Umständen in ein finsteres Gemach mit absichtlich
gleichgültigem Benehmen des Wärters gegen den Kranken,
verschärft werden kann. Eine weitere Stufe bildete die Bekleidung
mit dem englischen Kittel oder mit der Zwangsweste,
das Binden der Hände und Füße
mit Strängen von baumwollenen Garne oder die Befestigung
im Bette mit Gurten, sodann der Tollriemen,
mittels dessen die Arme an den Leib geschnallt werden können, im
Notfall werden auch die Füße mit Gurten zusammengeschnürt...
Ebenso wird es mit körperlichen Züchtigungen
gehalten, die nur dann, und zwar mit dünnen ledernen Peitschen
oder besser mit Ruten, vollzogen werden sollen, wenn der Irre
noch Bewußtsein von Unrecht und Strafe hat, und wenn Wütenden
durch keine anderen und milderen Mittel Folgsamkeit gegen die
Wärter eingeflößt werden kann... Dagegen werden nach
Umständen verwendet das Aufziehen an Strängen, die
Authenriethsche Larve, der Sack und die Coxsche
Schaukel."
Erziehung durch Strafe
Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Behandlung von Kranken
in den Anstalten war die Erziehung:
"Da sich die Ärzte, auch diejenigen, die den körperlichen
Ursachen des Irreseins einen weiten Umfang einräumten, durchaus
nicht von den Gesichtspunkten freimachen konnten, nach denen wir
im gewöhnlichen Leben die Handlungen der Menschen beurteilen, so
erschien ihnen das Verhalten vieler Kranker unverständlich,
albern, boshaft, tückisch, verstockt, unbotmäßig, anmaßend,
und sie versuchten, ihnen mit denjenigen Mitteln
entgegenzutreten, mit denen die Erziehung arbeitet... Der
Vorstellungskranke muß behandelt werden wie ein unartiges,
unmündiges Kind, das besser erzogen werden soll, und dieselben
Mittel, die das Kind erziehen, bessern auch den Irren".
"...Furcht vor der Strafe wegen
begangenen Fehler sind die ersten und mächtigsten Triebfedern,
welche das Kind zur Unterwerfung und zum Gehorsam antreiben...
Den weitesten Spielraum gewannen Bestrebungen, den krankhaften
Äußerungen der Irren mit Gewaltmaßregeln entgegenzutreten, sie
zu erziehen und zu bändigen... Derartige Gedankengänge führten
naturgemäß zu dem Versuche, die Kranken durch Strafen
zu erziehen..."
"In der 'Verfassung' des Sonnensteins heißt es, daß
Ungehorsam und Bosheit der Verpflegten nachdrücklich geahndet
werden sollen. Die 'Ahndung' selbst
soll so schleunigst als möglich nach vorheriger Untersuchung auf
das Vergehen folgen. Reil sagt, da es dem Irren an inneren
Bestimmungsgründen fehle, müsse man ihn von außen her
nötigen, auf sich wirken zu lassen. Er erklärte eine Zucht
der Wahnsinnigen, ähnlich wie bei Kindern, für nötig", um
dadurch "den Kranken an die Bahn heranzuziehen, die ihm
nützt und frommt, ihn zu unterstützen und zum unbedingten
Gehorsam zu nötigen.
Allmählich wurden die Kranken aus den Ketten befreit. Es
dauerte allerdings noch mehrere Jahrzehnte. Mit den Ketten
verschwanden allmählich auch die körperlichen
Züchtigungen, wenn sie auch noch längere Zeit von
manchen Irrenärzten als unentbehrliches Erziehungsmittel
zur Bekämpfung übler Neigungen der Kranken betrachtet und
angewendet wurden."
Zwangsmittel
Abgelöst wurden die Ketten durch weniger roh wirkende Zwangsmittel.
Erst Anfang der 50er Jahre konnten die Psychiater entsprechende
chemische Beruhigungsmittel nutzen. Dennoch sind zahlreiche Zwangsmittel
geblieben, die die Bewegungsfreiheit der Kranken einschränken:
Fixierungsgürtel: Tragen eines
Ledergürtels um die Taille, an dem seitlich Lederriemchen
angebracht sind, in die die Hände festgeschnallt werden;
Handfesselung: Fesselung der
Handgelenke miteinander durch Lederriemen vor oder hinter dem
Körper;
Fußfesselung: Fesselung der
Fußgelenke miteinander durch Lederriemen;
(Zwangs)Bett: Fesselung der Hand-
und Fußgelenke seitlich an das Bettgestell und Anlegung eines
Riemens um den Oberkörper;
(Zwangs)Stuhl: Fesselung des
Oberkörpers mit einem Leibgurt an einen Lehnstuhl;
Zwangsjacke: Anlegung einer Jacke
mit langen geschlossenen Ärmeln, mit Hilfe deren die Arme auf
der Brust oder auf dem Rücken fest an den Leib geschnürt
werden.
| Der Elektroschock
Alsbald kam als Behandlungsmethode der Elektroschock.
Nach einem Bericht aus dem Jahre 1980 wird in drei von
vier westdeutschen Nervenkliniken geschockt. Bei dieser
Therapie werden dem Patienten unter 80 Volt Spannung
stehende Plattenelektroden etwa fünf Sekunden lang auf
die Schläfen gepreßt. Während des Stromstoßes bäumt
sich der Kranke hoch wie auf einem elektrischen Stuhl.
Der Elektroschock "soll gegen Magengeschwüre,
Rückenschmerzen, Hysterie und Homosexualität
helfen", zwei Drittel der Patienten sind Frauen.
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Auch wird der Elektroschock "oft nur vordergründig als
Heilmittel, in Wahrheit dagegen als 'Strafreiz für
das sozial unerwünschte Verhalten' eingesetzt.
Krankheitsblätter aufsässiger Patienten beweisen das. Auszüge
aus Stationsberichten über widerspenstige Patientinnen in einer
süddeutschen Heilanstalt: 'sehr frech, rauft mit den Schwestern,
1 EK'; 'Schrie und stieß mit den Beinen. 1 EK'; 'Erregt,
beschädigt Wohnsaaltür, 1 EK'; 'Gereizt, streitsüchtig, sehr
auffallend, 1 EK'; 'Fluchtversuch, wird wieder erregt und
gewalttätig, 1 EK'. Und so weiter."
Rob Miller
1985
Verwandte Literatur:
Fr. Bird, "Ueber Einrichtungen und Zweck der Krankenhäuser
für Geisteskranke"; 1835;
E. Kraepelin, "Hundert Jahre Psychiatrie", 1964;
DER SPIEGEL Nr. 51/1978 und Nr. 12/1980
(die im Text in Anführungszeichen gesetzten Zitatstellen sind
das der genannten Literatur entnommen)
Zum Teil 2
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