Historisch-kulturell anerkannte Züchtigungen Historisch-kulturell anerkannte Züchtigungen
Vorwort
Von den historisch-kulturell anerkannten Züchtigungen
 
Es gibt eine ganze Reihe an historisch-kulturell anerkannten Züchtigungen. Denken wir an die Ordensdisziplin in den Klöstern. Erinnern wir uns an die "peinlichen Befragungen" bei den Hexenprozessen. Auch Körperstrafen im juristischen Sinn - so in strafrechtlichen Bestimmungen - sind zu bedenken. Erziehung mit Schlägen hieß früher nicht nur Kindererziehung in Haus und Schule, sondern auch die Gesinde- und Ehezucht. "Von all diesen historischen Erscheinungen ist die eheliche Prügelzucht ja noch nicht völlig ausgestorben" (Pauly, "Der flagellantische Komplex", 1986). Auch Vergleiche zum harten Drill beim Militär liegen nahe.

Symbole der körperlichen Züchtigung sind Stock, Rute und Peitsche. Stets wurden diese Hilfsmittel zur Zurechtweisung eines Vergehens gegen die bestehende Macht benützt. Im Abendland wurden diese Instrumente als Machtmittel gebraucht, nicht zuletzt von alters her gegenüber Kindern, die sich durch Unfolgsamkeit oder Faulheit gegen die Macht der Gesellschaft vergingen, die, repräsentiert durch den Lehrer, von den Kindern Fleiß und Artigkeit forderte, wie es der allgemeinen Norm entsprach. Im Mittelalter war praktisch niemand vor der Peitsche sicher: Vom Kinde an, zu Hause wie in der Schule, über Knechte und Mägde auf den Bauernhöfen, Bürger, die von Gerichts wegen ausgepeitscht wurden. "So hielt man es bis in die Neuzeit, ohne sich Gedanken zu machen. Stets war das offzielle Ziel die Besseung, eine Buße für die begangene Untat oder eine Sünde im geistlichen Sinne, also ein Vergehen gegen geistliche oder weltliche Macht und hatte für den Erleidenden den Charakter der Reinigung, der Vergebung der Untat" (Dr. Lemmhut, "Schulbeispiele der körperlichen Züchtigung", Bd. 1, 1986).

Die Peitsche, abstrakt gesehen als Symbol der Macht und konkret schmerzhaft fühlbar auf der Haut, herrschte Jahrtausende. Zu allen Zeiten und bei fast allen Völkern war sie in Gebrauch. Bie war mit der Züchtigung eine Entehrung, oder auch nur die Bedrohung der Ehre des Gezüchtigten verbunden.

"Erst hundert Jahre sind vergangen, seit die Peitsche in Mißkredit geraten ist" (Dr. Lemmhut, aaO). Wie konnte es geschehen, daß man über Jahrtausende die Peitsche ohne weiteres tolerierte und sie nun plötzlich verdammt? "Jeder Psychologe weiß, daß ein mit soviel Emotionen geführter Kampf, wie der um die Züchtigung, um mehr geht, als nur um die konkrete Sache, für die er vordergründig ausgefochten wird. Es geht nicht um die Peitsche, wie sie vor uns liegt und ihre Anwendung, es geht um deren Symbolwert. Die Peitsche ist das Symbol einer Idee. Die Idee, die sie vertritt ist Macht, die Gehorsam verlangt... Sie ist die Ideologie der Ungleichheit der Menschen, die auf dem alten Naturrecht fußt. Eine Ideologie aber, die Gleichheit aller Menschen fordert, muß die Peitsche, das Symbol der bekämpften, alten Ordnung, mit wütendem Haß verfolgen. Seit die neue Ideologie die Geister beherrscht, ist über die Peitsche der Bannfluch gesprochen... In diesem Lichte muß der Kampf gegen die Peitsche gesehen werden, als Rebellion gegen Macht, man will nicht Untertan sein. Er ist nur ein Stück im großen Umerziehungsprozeß, der die Menschen zum Undenken, zur Umorientierung bringen will... Ich glaube nicht, daß der Prozeß der Umerziehung, aus wie edlen Motiven auch immer er vielleicht erfolgt, allzu tief in die Menschen eindringt. Ja, man verurteilt die Peitsche, man verurteilt Untertanengeist, Machtausübung. Glaubt man aber wirklich daran, handelt man auch danach? 86 % der von HÄVERNICK befragten Eltern züchtigen ihre Kinder" (Lemmhut, aaO).

Stock, Rute und Peitsche sind immer noch die Symbole der Erziehung von Kindern. So ist die Züchtigung "im gesellschaftlichen Prozeß zum Bestandteil der Erziehung des Nachwuchses geworden. Mittels ihrer empfindlichen Wirkung soll der Minderjährige im Sinne der gestellten Erziehungsziele beeinflußt werden. Das Maß der anzuwendenden Strafe hängt somit von der Schwere des Vergehens ab, jedoch auch von der subjektiven Meinung, die der Strafvollzieher zur Frage der Züchtigung vertritt" (Weber, "Rohrstock in Schule und Heim", 1977).

Ich habe für die vorliegende Arbeit von dem aus der Geschichte der körperlichen Züchtigung in Deutschland zu schöpfenden Stoffe nur das Wesentlichste zusammengetragen, und die fragliche Materie in die verschiedensten Gebiete eingeteilt. Für mich ist eine körperliche Züchtigung im Sinne dieser Arbeit ein Mittel, um körperliche Schmerzen zu verursachen, ohne jedoch erhebliche Verletzungen oder gar Verstümmelungen oder den Tod herbeizuführen. Jedoch kann die Züchtigung schon sichtbare Spuren hinterlassen, ohne gleich in Mißhandlung auszuarten: "Der Gesetzgeber (s. Hennig, Das Schulzuchtrecht) erkennt deshalb auch Striemen, Blutunterlaufungen, Hautabschürfungen und Anschwellungen als natürliche und selbstverständliche Folgen einer erlaubten körperlichen Züchtigung an, die keinen krankhaften Zustand darstellen, sondern nur von vorübergehender Natur sind und infolgedessen keine Gesundheitsschädigung mit sich bringen" ("Tribüne der Zeit", herausgegeben vom "Gerichts- und Kriminalverlag OHG", Ausgabe Nr.1 vom 1.8.1954). Die Verstümmelungsstrafen und die sog. "qualifizierten Todesstrafen" fallen daher nicht unter diese Arbeit. Auch nicht daraunter fällt das Gebiet der religiös begründeten Flagellation (wie das Geißlertum, religiöse Kasteiungen, das Skopzentrum sowie Derwische, Fakire und ähnliche Büßer u.v.a.m.) sowie die sexuell motivierten Züchtigungen.

Dr. Wrede (in: "Die Körperstrafen", o.J.) versteht unter einer Körperstrafe "ein physisches Übel, ein Übel, welches den menschlichen Körper oder einzelne Teile desselben treffen soll und trifft, und zwar in der Absicht, Schmerzen zu bereiten, und durch die so bereiteten Schmerzen noch einen anderen Erfolg, wie Ablegung eines Geständnisses, Versetzung in demütige Stimmung, Einprägung eines Befehles u.s.w. zu erreichen... Das große Gebiet des Flagellantismus enthält eine Reihe von Strafen, die ja garnicht einmal für ein schon begangenes Delikt angeordnet werden, sondern es sind prophylaktische Mittel, es sind Unterstützungen für die Schwachheiten des Geistes oder Fleisches; die häuslich erziehenden Strafen, die z.B. wegen sogenannter Unartigkeiten angewendet werden, sind auch nicht immer Strafmittel, sondern sollen die Autorität der Eltern den Kindern einschärfen".

Eine Ordnung, Systematisierung der Züchtigung schildert Dühren (in: "Das Geschlechtsleben in England") wie folgt: "Nach einem deutschen Gelehrten lassen sich die Prügel einteilen in Staats- und Privat-, öffentliche und geheime, freiwillige und unfreiwillige, zweckmäßige und zweckwidrige, rationalistische und supernaturalistische, geistliche und weltliche, reguläre und irreguläre, trockene und saftige usw. Prügel. Ferner lassen sie sich unterscheiden:1. nach dem Subjekte, welches prügelt, 2. nach dem Objekte, welches geprügelt wird, 3. nach dem Materiale womit, 4. dem Körperteil, auf welchen geprügelt wird; endlich 5. nach der Dauer der Züchtigung".
Aus dem Mittelalter stammt die Einteilung der körperlichen Züchtigung in die "obere" Disziplin (Disziplina sursum oder secundum supra); diese betraf Schulter und Rücken, aber auch Brust, Oberarm, Hals und Kopf. Die "untere" Disziplin (Disziplina deorsam oder secundum sub) betraf Lenden, Hüften und Schenkel, in allererster Linie aber das Gesäß. Dazu kommt die Peitschung "der Geschlechtsteile und der Genitalregionen überhaupt. Besonders bei Frauen und Mädchen wurde diese Technik gern ausgeübt" (Hunold, "... vergiß die Peitsche nicht", 1979).

Wie in diesem Vorwort angeführt, wird die körperliche Züchtigung als ein Mittel verstanden, durch Schläge körperliche Schmerzen zu verursachen, meist verabreicht mit den Hilfsmitteln Stock, Rute und Peitsche. Aber es gibt noch andere Instrumente und Maßnahmen, die körperliche Schmerzen verurachen und unter das Gebiet der körperlichen Züchtigung fallen. Von all diesen Mitteln gibt diese Abhandlung Auskunft, wie sie in Deutschland gebräuchlich waren und zum Teil immer noch sind.

Rob Miller

 

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