| Es gibt eine ganze Reihe an historisch-kulturell anerkannten
Züchtigungen. Denken wir an die Ordensdisziplin in den
Klöstern. Erinnern wir uns an die "peinlichen Befragungen" bei den Hexenprozessen. Auch Körperstrafen im
juristischen Sinn - so in strafrechtlichen Bestimmungen - sind zu
bedenken. Erziehung mit Schlägen hieß früher nicht nur
Kindererziehung in Haus und Schule, sondern auch die Gesinde- und Ehezucht. "Von all diesen historischen
Erscheinungen ist die eheliche Prügelzucht ja noch nicht völlig
ausgestorben" (Pauly, "Der
flagellantische Komplex", 1986). Auch Vergleiche zum harten
Drill beim Militär liegen nahe. |

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Symbole der körperlichen Züchtigung sind Stock, Rute und
Peitsche. Stets wurden diese Hilfsmittel zur Zurechtweisung eines
Vergehens gegen die bestehende Macht benützt. Im Abendland
wurden diese Instrumente als Machtmittel gebraucht, nicht zuletzt
von alters her gegenüber Kindern, die sich durch Unfolgsamkeit
oder Faulheit gegen die Macht der Gesellschaft vergingen, die,
repräsentiert durch den Lehrer, von den Kindern Fleiß und
Artigkeit forderte, wie es der allgemeinen Norm entsprach. Im
Mittelalter war praktisch niemand vor der Peitsche sicher: Vom
Kinde an, zu Hause wie in der Schule, über Knechte und Mägde
auf den Bauernhöfen, Bürger, die von Gerichts wegen
ausgepeitscht wurden. "So hielt man es bis in
die Neuzeit, ohne sich Gedanken zu machen. Stets war das
offzielle Ziel die Besseung, eine Buße für die begangene Untat
oder eine Sünde im geistlichen Sinne, also ein Vergehen gegen
geistliche oder weltliche Macht und hatte für den Erleidenden
den Charakter der Reinigung, der Vergebung der Untat"
(Dr. Lemmhut, "Schulbeispiele der körperlichen
Züchtigung", Bd. 1, 1986).
Die Peitsche, abstrakt gesehen als Symbol der Macht und
konkret schmerzhaft fühlbar auf der Haut, herrschte
Jahrtausende. Zu allen Zeiten und bei fast allen Völkern war sie
in Gebrauch. Bie war mit der Züchtigung eine Entehrung, oder
auch nur die Bedrohung der Ehre des Gezüchtigten verbunden.
"Erst hundert Jahre sind vergangen, seit die
Peitsche in Mißkredit geraten ist" (Dr.
Lemmhut, aaO). Wie konnte es geschehen, daß man über
Jahrtausende die Peitsche ohne weiteres tolerierte und sie nun
plötzlich verdammt? "Jeder Psychologe weiß,
daß ein mit soviel Emotionen geführter Kampf, wie der um die
Züchtigung, um mehr geht, als nur um die konkrete Sache, für
die er vordergründig ausgefochten wird. Es geht nicht um die
Peitsche, wie sie vor uns liegt und ihre Anwendung, es geht um
deren Symbolwert. Die Peitsche ist das Symbol einer Idee. Die
Idee, die sie vertritt ist Macht, die Gehorsam verlangt... Sie
ist die Ideologie der Ungleichheit der Menschen, die auf dem
alten Naturrecht fußt. Eine Ideologie aber, die Gleichheit aller
Menschen fordert, muß die Peitsche, das Symbol der bekämpften,
alten Ordnung, mit wütendem Haß verfolgen. Seit die neue
Ideologie die Geister beherrscht, ist über die Peitsche der
Bannfluch gesprochen... In diesem Lichte muß der Kampf gegen die
Peitsche gesehen werden, als Rebellion gegen Macht, man will
nicht Untertan sein. Er ist nur ein Stück im großen
Umerziehungsprozeß, der die Menschen zum Undenken, zur
Umorientierung bringen will... Ich glaube nicht, daß der Prozeß
der Umerziehung, aus wie edlen Motiven auch immer er vielleicht
erfolgt, allzu tief in die Menschen eindringt. Ja, man verurteilt
die Peitsche, man verurteilt Untertanengeist, Machtausübung.
Glaubt man aber wirklich daran, handelt man auch danach? 86 % der
von HÄVERNICK befragten Eltern züchtigen ihre Kinder"
(Lemmhut, aaO).
Stock, Rute und Peitsche sind immer noch die Symbole der
Erziehung von Kindern. So ist die Züchtigung "im
gesellschaftlichen Prozeß zum Bestandteil der Erziehung des
Nachwuchses geworden. Mittels ihrer empfindlichen Wirkung soll
der Minderjährige im Sinne der gestellten Erziehungsziele
beeinflußt werden. Das Maß der anzuwendenden Strafe hängt
somit von der Schwere des Vergehens ab, jedoch auch von der
subjektiven Meinung, die der Strafvollzieher zur Frage der
Züchtigung vertritt" (Weber, "Rohrstock
in Schule und Heim", 1977).
Ich habe für die vorliegende Arbeit von dem aus der
Geschichte der körperlichen Züchtigung in Deutschland zu
schöpfenden Stoffe nur das Wesentlichste zusammengetragen, und
die fragliche Materie in die verschiedensten Gebiete eingeteilt.
Für mich ist eine körperliche Züchtigung im Sinne dieser
Arbeit ein Mittel, um körperliche Schmerzen zu verursachen, ohne
jedoch erhebliche Verletzungen oder gar Verstümmelungen oder den
Tod herbeizuführen. Jedoch kann die Züchtigung schon sichtbare
Spuren hinterlassen, ohne gleich in Mißhandlung auszuarten: "Der
Gesetzgeber (s. Hennig, Das Schulzuchtrecht) erkennt deshalb auch
Striemen, Blutunterlaufungen, Hautabschürfungen und
Anschwellungen als natürliche und selbstverständliche Folgen
einer erlaubten körperlichen Züchtigung an, die keinen
krankhaften Zustand darstellen, sondern nur von vorübergehender
Natur sind und infolgedessen keine Gesundheitsschädigung mit
sich bringen" ("Tribüne der Zeit",
herausgegeben vom "Gerichts- und Kriminalverlag OHG",
Ausgabe Nr.1 vom 1.8.1954). Die Verstümmelungsstrafen und die
sog. "qualifizierten Todesstrafen" fallen daher nicht
unter diese Arbeit. Auch nicht daraunter fällt das Gebiet der
religiös begründeten Flagellation (wie das Geißlertum,
religiöse Kasteiungen, das Skopzentrum sowie Derwische, Fakire
und ähnliche Büßer u.v.a.m.) sowie die sexuell motivierten
Züchtigungen.
Dr. Wrede (in: "Die Körperstrafen", o.J.) versteht
unter einer Körperstrafe "ein physisches Übel,
ein Übel, welches den menschlichen Körper oder einzelne Teile
desselben treffen soll und trifft, und zwar in der Absicht,
Schmerzen zu bereiten, und durch die so bereiteten Schmerzen noch
einen anderen Erfolg, wie Ablegung eines Geständnisses,
Versetzung in demütige Stimmung, Einprägung eines Befehles
u.s.w. zu erreichen... Das große Gebiet des Flagellantismus
enthält eine Reihe von Strafen, die ja garnicht einmal für ein
schon begangenes Delikt angeordnet werden, sondern es sind
prophylaktische Mittel, es sind Unterstützungen für die
Schwachheiten des Geistes oder Fleisches; die häuslich
erziehenden Strafen, die z.B. wegen sogenannter Unartigkeiten
angewendet werden, sind auch nicht immer Strafmittel, sondern
sollen die Autorität der Eltern den Kindern einschärfen".
Eine Ordnung, Systematisierung der Züchtigung schildert
Dühren (in: "Das Geschlechtsleben in England") wie
folgt: "Nach einem deutschen Gelehrten lassen
sich die Prügel einteilen in Staats- und Privat-, öffentliche
und geheime, freiwillige und unfreiwillige, zweckmäßige und
zweckwidrige, rationalistische und supernaturalistische,
geistliche und weltliche, reguläre und irreguläre, trockene und
saftige usw. Prügel. Ferner lassen sie sich unterscheiden:1.
nach dem Subjekte, welches prügelt, 2. nach dem Objekte, welches
geprügelt wird, 3. nach dem Materiale womit, 4. dem Körperteil,
auf welchen geprügelt wird; endlich 5. nach der Dauer der
Züchtigung".
Aus dem Mittelalter stammt die Einteilung der körperlichen
Züchtigung in die "obere"
Disziplin (Disziplina sursum oder secundum supra); diese betraf
Schulter und Rücken, aber auch Brust, Oberarm, Hals und Kopf.
Die "untere" Disziplin
(Disziplina deorsam oder secundum sub) betraf Lenden, Hüften und
Schenkel, in allererster Linie aber das Gesäß. Dazu kommt die
Peitschung "der Geschlechtsteile und der
Genitalregionen überhaupt. Besonders bei Frauen und Mädchen
wurde diese Technik gern ausgeübt" (Hunold,
"... vergiß die Peitsche nicht", 1979).
Wie in diesem Vorwort angeführt, wird die körperliche
Züchtigung als ein Mittel verstanden, durch Schläge
körperliche Schmerzen zu verursachen, meist verabreicht mit den
Hilfsmitteln Stock, Rute und Peitsche. Aber es gibt noch andere
Instrumente und Maßnahmen, die körperliche Schmerzen verurachen
und unter das Gebiet der körperlichen Züchtigung fallen. Von
all diesen Mitteln gibt diese Abhandlung Auskunft, wie sie in
Deutschland gebräuchlich waren und zum Teil immer noch sind.
Rob Miller
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